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Wie lange habe ich Zeit, die Reparatur auszuführen?

Verfasst: Di 5. Mär 2013, 13:05
von Altopelfreak
Hallo,

vor ein paar Wochen hatten wir mit unserem Alltags-oldie einen unverschuldeten Blechschaden. Laut Gutachten Reparaturkosten 2400,- EUR, Fahrzeugwert bei Classic-Data-Bewertung Zustand 3- auf 2100,- geschätzt. Gegnerische Versicherung überweist kommentarlos 1900,-. Antwort auf meinen Anruf dort, wo denn das restliche Geld bliebe, "wirtschaftlicher Totalschaden, es wird nur Fzg.-Wert minus Restwert erstezt". Ich sage Moment mal, wir wollen das Auto auf jeden Fall reparieren und Reparaturkosten müssen bis 30% über Fzg.-Schätzwert von der Versicherung ersetzt werden. Antwort der Versicherungstussi:
"Ja, wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten......., " Und dann, "Ja, erst wenn ich die Reparaturrechnung vorlegen würde, dann würde der volle Betrag ersetzt. Dann murmelte sie noch etwas von " ja das Fahrzeug muss dann noch mindestens 6 Monate beim selben Halter bleiben....."

Meine Frage:
Wie lange habe ich jetzt Zeit, die Reparatur ausführen zu lassen, um den Ersatzanspruch nicht zu verlieren?

Klaus

Re: Wie lange habe ich Zeit, die Reparatur auszuführen?

Verfasst: Di 5. Mär 2013, 15:22
von Tripower
Meine Empfehlung:
Laß Dich bei der Regulierung des Unfalls von einem kompetenten RA vertreten. Er klärt Dich über alle Möglichkeiten der Regulierung auf und regelt das Ganze mit der gegnerischen versicherung. Wenn die Verschuldensfrage zu Lasten des Gegners unstreitig ist, werden auch die Kosten des RA von der gegn. Versicherung getragen.

Gruß
Tripower

Re: Wie lange habe ich Zeit, die Reparatur auszuführen?

Verfasst: Mo 8. Apr 2013, 00:02
von Gordini
Tripower hat geschrieben:Meine Empfehlung:
Wenn die Verschuldensfrage zu Lasten des Gegners unstreitig ist, werden auch die Kosten des RA von der gegn. Versicherung getragen.

Gruß
Tripower
Hallo, das ist sie doch sonst hätte die Versicherung die 100% abzüglich Restwert nicht reguliert.

Schöne Grüße
Christoph