H-Kennzeichen, 43 Jahre alt, Wohnmobil. Wer versichert den als Oldtimer?

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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ELO
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H-Kennzeichen, 43 Jahre alt, Wohnmobil. Wer versichert den als Oldtimer?

Beitrag von ELO » Mi 21. Mai 2008, 10:24

Moin zusammen,Mein Dicker hat ja jetzt ein H-Kennzeichen und ich würde ihn gerne als Oldtimer versichern. Der ADAC mag den leider nicht versichern bzw. ich darf damit nur auf Treffen darin nächtigen. In Urlaub darf ich aber nicht mehr damit fahren Versteh ich zwar nicht ganz, mit einem normalen Oldtimer mit Wohnwagen wird einem ja auch keine Urlaubsreise verboten.Kurze Rede langer Sinn, welche Verischerung versichert den Dicken als Oldtimer und nicht als Wohnmobil?GrußMichael (der überlegt auch die anderen Fahrzeuge von der ADAC-Versicherung abzuziehen und nach 16 Jahren die Clubmitgliedschaft beendet)

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alteschätzchen
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Beitrag von alteschätzchen » Mi 21. Mai 2008, 17:52

Mich würde mal interessieren, wie der ADAC ".. in Urlaub fahren ... " definiert und ob diese Definition vor Gericht durchkommt.

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Mi 21. Mai 2008, 23:33

Also erst mal:H Kennzeichen könnte einer Einschränkung hinsichtlich gewerblicher Nutzung unterliegen-das interessiert aber nur das Finanzamt.Aber wieso hat ein EHEMALIGES Feuerwehrfahrzeug H Kennzeichen?Das ist ja wohl kaum in den ersten 10 Jahren nach Zulassung umgebaut worden?(Nur mal so am Rande).Grüße

Versi
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Beitrag von Versi » Do 22. Mai 2008, 07:51

Bevor Du voreilige Schritte ünternimmst überleg dir:(Falls du eine Vers. findest die den 319 als Oldi-Womo versichert)- ist die Ersparnis wirklich so groß ?-bekommst Du die gleichen Konditionen wie bisher ? (SB in Kasko)-kannst Du mit den Einschränkungen einer Oldi Vers. leben?( z.B max.5000 km; nur bestimmte Fahrer etc)

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Beitrag von ELO » Do 22. Mai 2008, 08:37

Ein H-Kennzeichen habe ich bekommen weil ich nachweisen konnte ds es auf der Basis des 319 schon seit Anfang an Wohnmobilaufbauten gab (zB.MiKaFa-Wohnmobile) und im Anforderungskatalog steht drin das sowas zulässig ist (als Beispiel wird da ein Umbau auf Cabrio genannt). Wann der Umbau gemacht wurde kann nur geraten werden, da in den neuen Papieren so etwas nicht nachvollziehbar ist und zum Kaufzeitpunkt war es schon ein Wohnmobil. Gewerblich wird das Fahrzeug sicher nicht genutzt, ist zwar rot, aber ein blinkendes Herzchen hängt nicht im Fenster .Kilometerbeschränkung ist nicht das Problem und gefahren ist seit 1999 außer mir nur alle zwei Jahre ein TÜV-Prüfer mit dem Fahrzeug in die Halle. Na ja , ich werde dem ADAC nochmal eine Antwort schicken (die Dritte, und auch schon der vierte Bearbeiter)Ich hatte als erstes eine EMail an die Verischerung geschickt mit Bildern, Gutachten, FZ-scheinkopie.Als Antwort kam das ich mich in einer Geschäftsstelle melden soll um einen Antrag auszufüllen.Dort wurde mir dann gesagt Wohnmobil = Oldtimer geht nicht.Dann habe ich auf einen Anruf zu der ersten Bearbeiterin bestanden.Diese sagt in Köln gehts.Daraufhin rief die Geschäftsstelle in München einen weiteren "Zuständigen" an. Antwort eigentlich nein aber kommt auf den Einzelfall an,Nutzung wurde auch erfragt. Bilder die ich dabei hatte und die anderen Unterlagen wurden dem Bearbeiter aus München zugeschickt.Und jetzt kommt ein Schreiben, wieder von jemand anderem mit der Anfrage zur Nutzung, Bilder usw.So macht man sich bestimmt nicht beim Kunden beliebt.GrußMichael

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Beitrag von ROLAND » Do 22. Mai 2008, 10:03

Das sind doch wieder Pluspunkte für den ADAC,der uns versteht und uns vertretten möchte.Nur so meine MeinungROLAND

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Beitrag von uwm121 » Do 22. Mai 2008, 16:16

Ich gönne Dir ja den Womo Eintrag:Aber ich lese immer nur:"Ein Womo Umbau ist nicht H Kennzeichen fähig"(Richtlinie H Kennzeichen)Mit dem zeitgenössischem Umbau stimmt-aber dann muß das auch so aussehen und eingerichtet sein wie ein MIKAFA Womo damals!Aber wie gesagt-nur so am Rande-hat ja mit dem Thema nix zu tun.Wundere mich immer nur über die Klimmzüge der sogenannten Sachverständigen.Grüße

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Beitrag von ELO » Do 22. Mai 2008, 16:43

Mikafa ist ja nur ein Beispiel. Den 319 gab es ab Werk ohne Karosserie bzw. nur mit Aufbau bis B-Säule zu kaufen und das dahinter konnte jeder Karosseriebauer nach seiner Nasenspitze bauen. Und grundsätzlich nicht möglich ist auch verkehrt. Im Anforderungskatalog steht:Umbau von Lkw geschl.Kasten in Wohnmobil ist nicht zulässig, es sei denn, derUmbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren.Das heißt, wenn das Auto seit 20 Jahren als Wohnmobil rumgefahren ist ist auch ein H kein Problem. Man kann natürlich auch nur den Anfang des Satzes lesen und dann solche Fehlinterpretationen das es nicht geht herleiten.Beitrag geändert:22.05.08 16:44:42Beitrag geändert:22.05.08 16:45:26

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Beitrag von uwm121 » Fr 23. Mai 2008, 17:45

Nicht ganz richtig : Die Richtlinie bezieht sich auf ein genau 30 Jahre altes Fahrzeug.Im Eingang heißt es:Gravierende Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme erfolgt,also 20 Jahre alt sein.Dann heißt es immer nur noch -irreführend- "Umbau muß älter als 20 Jahre sein"GrüßeBeitrag geändert:23.05.08 17:46:51

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Beitrag von ELO » So 25. Mai 2008, 12:17

Ok, ich gehe jetzt zum Amt und gebe mein H zurück Thema kann gelöscht werden.Beitrag geändert:25.05.08 12:17:57

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