Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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Versi
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Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von Versi » Fr 9. Mai 2008, 10:57

Zitat:Original erstellt von pope am/um 09.05.08 10:24:07Dem Versicherer müßte das doch (wenigstens vom Risiko her) egal sein. Denke ich nicht. Das KzK ist dafür gedacht ein Auto von A nach B zu bringen (also eine Fahrt)Und das Risiko bei einer Fahrt ist nun mal kleiner als bei 3 Fahrten.Die Gültigkeit von 5 Tagen soll lediglich einen Zeitpuffer für den Nutzer schaffen. (z.B. Schild am Donnerstag holen, am Freitag Anreise zum Fahrzeugstandort, Samstag Autochen begutachten kaufen, Sonntag dann die Fahrt.)

Rene E
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Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von Rene E » Fr 9. Mai 2008, 11:23

@daggi: Genauso haben wir das eigentlich immer gemacht. Alleinfahrer und Angsthasen können den Schein auch mit Bleistift ausfüllen. Hab ich auch schon gemacht, als ich ein Auto überführt habe, wo es wegen des optischen Zustandes wahrscheinlich war in eine Kontrolle zu kommen. Ich mußte aber anschließend mit dem Kennzeichen noch einen 2. Wagen überführen. Ringtausch halt. Der neue Wagen in die Werkstatt, der 2. der da bisher stand und gemacht wurde, in die Tiefgarage

peterpan
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Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von peterpan » Fr 9. Mai 2008, 15:09

Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 09.05.08 11:23:30@daggi: Genauso haben wir das eigentlich immer gemacht. Alleinfahrer und Angsthasen können den Schein auch mit Bleistift ausfüllen. Hab ich auch schon gemacht, als ich ein Auto überführt habe, wo es wegen des optischen Zustandes wahrscheinlich war in eine Kontrolle zu kommen. Ich mußte aber anschließend mit dem Kennzeichen noch einen 2. Wagen überführen. Ringtausch halt. Der neue Wagen in die Werkstatt, der 2. der da bisher stand und gemacht wurde, in die TiefgarageMan muss nicht unbedingt in eine Kontrolle kommen,die Herren in Grün notieren sich Kennzeichen und Fahrzeugtyp, nach Wochen kommen sie dann vorbei und kontrollieren ob an dem bestimmten Tag ein entsprechendesFahrzeug eingetragen wurde. Wenn nicht wird kassiert, Wiederholungstäter dürfen dann die Kennzeichen abgeben.So wird es jedenfalls bei den 06ern gehandhabt.GrußPeter

Uriah
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Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von Uriah » Fr 9. Mai 2008, 22:53

Die Antworten sind ganz einfach:1. kein Versicherungsschutz, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz2. Urkundenfälschung3. Betrug4. etc.Strafmildernd wirkt sicherlich die öffentliche Selbstanzeige im Forum Leider ist die Aufklärungsquote gering, aber bei einem Unfall ist der "Spaß" mit der Justiz garantiert.Weiter soUweBeitrag geändert:09.05.08 22:53:11Beitrag geändert:09.05.08 22:54:00

Nachtschwärmer

Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von Nachtschwärmer » Fr 9. Mai 2008, 23:28

Hallo allerseits, wer lesen kann ist klar im Vorteil: Hier ein Auszug aus der FZV:§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind....... zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung....... (2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus..... Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.Mit dem letzten Satz beantwortet sich die Eingangsfrage eindeutig. Allerdings ist es auch nicht so, wie von Versi angeführt, daß das Kurzzeitkennzeichen nur für eine Fahrt gedacht ist. Meistens läuft es wohl so ähnlich wie beschrieben ab, muß aber nicht! Wenn ich in den 5 Tagen Gültigkeit pausenlos oder auch täglich aufs Neue Probefahrten mache, ist das o.k, auch wenn das 5000 km werden sollten. Leider aber legal nur mit einem Auto!Gruß Joachim

pope
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Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von pope » So 11. Mai 2008, 01:21

Hallo Joachim, danke für den Auszug aus der FZV. Ziemlich eindeutig, schade! Ich hätte mich gefreut, wenigstens in diesem Bereich mal eine etwas flexiblere Auslegung der Regeln zu finden. Aber wahrscheinlich muß das so stringent formuliert sein, damit nicht alle, sondern nur ich und Rene über den Toleranzrahmen hinaus schießen. Schöbe Pfingsttage wünschtDer POPE

Nachtschwärmer

Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von Nachtschwärmer » So 11. Mai 2008, 21:46

Hallo Pope, es geht wohl auch hier bei dieser Regelung, wie bei allem, hauptsächlich um das Geld. Und weil so ein Kurzzeitkennzeichen teuer kommt, halte ich es auch so, wie von Rene beschrieben. Aber empfehlen würde ich es natürlich niemals nicht.Ebenfalls noch schöne Pfinsten wünscht Joachim

Uriah
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Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von Uriah » Mo 12. Mai 2008, 17:50

Das Gesundheitsministerium warnt:Geiz macht krank!...und kann in diesen Fällen sehr teuer werden.GrüßeUwe

Nachtschwärmer

Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von Nachtschwärmer » Mo 12. Mai 2008, 20:40

Abzocke macht auch krank!

pope
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Kurzeitkennzeichen: Mehrere Autos mit einem bewegen?

Beitrag von pope » Mo 12. Mai 2008, 21:35

Yep! Und die Oldtimer-Fans habens ja....

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