Bedingung: Alltagsauto vorhanden?!

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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frontloop33
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Bedingung: Alltagsauto vorhanden?!

Beitrag von frontloop33 » Mi 1. Feb 2006, 16:55

Hi!ich such grad bissal rum zum Thema Oldtimerversicherung.Bin da bei den meisten (allen?) Versicherungen auf folgende Klausel gestoßen: Bedingung für Versicherung: Ein Alltagsauto ist vorhanden. So, mein Problem ist nun folgendes: Ich will mir nen Oldie kaufen, den aber bloß im Sommer / bei schönem Wetter fahren. Ansonsten brauch ich kein Auto, weil ich in München wohne und überall "öffentlich" hinkomme. Ich hab also gar kein normales Auto. Was macht man in so einem Fall am besten?frontloop33

Rene E
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Bedingung: Alltagsauto vorhanden?!

Beitrag von Rene E » Mi 1. Feb 2006, 17:06

Wenn Du ein Job-Ticket oder Studententicket hast, du also "pauschal/umsonst" dich in München mit dem ÖPNV bewegen kannst und es auch aufgrund deiner Wohn- und Arbeitsumstände nachweisen kannst, dann kann es klappen.Es ist eine Ermessensentscheidung des Versicherungsvertreters.Bei mir ging es Mitte der 90er Jahre als ich in Essen studiert habe. Allerdings waren da die Oldtimerversicherungen noch neu. Heute wird wegen zahlreichem Mißbrauch und schlechten Schadensverläufen leider vieles rigider gehandhabt

Riesenmaus
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Bedingung: Alltagsauto vorhanden?!

Beitrag von Riesenmaus » Mi 1. Feb 2006, 21:17

Zitat:Original erstellt von frontloop33:Ansonsten brauch ich kein Auto, weil ich in München wohne und überall "öffentlich" hinkomme.Hallo frontloop33,wenn Du kein anderes Auto brauchst, dann vermute ich mal, dass Du sozusagen Versicherungs-'Neuling' wärst ... Hmmm,... sehr schlechte Verhandlungsbasis.Meine Versicherung hat auch diese Klausel, wäre aber zu Verhandlungsgesprächen bereit gewesen. Aber: Ich bin auch schon seit 30 Jahren bei denen schadenfrei versichert und es wurde mir angedeutet, dass dies das entscheidende Argument für Verhandlungen sei.Empfehle: Nicht allzuviel Energie in DIESE Frage investieren, aber ein bisschen rumtelefonieren kann man ja ... Manchmal lässt sich was rausschinden.Und nicht vergessen: Alles VOR Vertragsunterzeichnung SCHRIFTLICH festklopfen. Entschuldige, dass ich das ausdrücklich dazu sage, aber hab's schon erlebt, dass sich da jemand ein Eigentor geschossen hat.Gruß vonRiesenmaus

oldierolli
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Bedingung: Alltagsauto vorhanden?!

Beitrag von oldierolli » Fr 3. Feb 2006, 02:44

Hallo, meist heißt es "AlltagsFAHRZEUG", das kann also auch ein Mofa sein. Es gibt auch den Begriff EINZELfahrzeug, das wäre dann bei min. 2 Oldtimern auch abgehakt. Gruß. Rolf

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