Versicherung und Garage....

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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Paul_Hindemitt
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Beitrag von Paul_Hindemitt » Sa 3. Dez 2005, 10:47

Hallo,Würde mir gern mal ein paar Meinungen einholen. Und zwar habe ich jetzt eine Garage für mein Auto, wo ich es allerdings wegen der Entfernung nicht unbedingt jede Nacht abstellen will. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Garage bei der Versicherung angebe und dadurch Beiträge sparen kann und dafür halt den Weg in Kauf nehme. Andererseits Frage ich mich was mir die Garage bringt. Mein Auto ist nur Haftpflichtversichert. Bei einem evtl. EInbruch o.ä. wird mir doch eh nichts bezahlt. D.h. es ist doch eigentlich egal, ob das Fzg. in der Garage oder an der Straße steht, oder? Una Rabatt bekommt man doch bei Garage grundsätzlich immer, oder? GrußJan

Stöffi
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Beitrag von Stöffi » So 4. Dez 2005, 18:01

Hallo,es geht nicht um den Kaskoschutz, sondern um einen Haftpflichtschaden, den der Dieb eventuell verursacht. Dieser ist warscheinlicher, wenn das Fahrzeug ungesichert steht.So hat man mir das erklärt.Viele GrüßeStöffi

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » So 4. Dez 2005, 18:43

Auch wenn Du eine Garage hast (und damit die Prämie nach unten drückst), so bist Du nicht verpflichtet, diese andauernd zu benutzen.Also, gib sie an.

Paul_Hindemitt
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Beitrag von Paul_Hindemitt » So 4. Dez 2005, 19:28

@ Stöffi:Aber wenn meine Auto aufgebrochen wird zahlt das doch nicht die Haftplicht....@Frank:Wo ist denn da die Grenze? Wie oft muss ich Sie nutzen ??GrußJan[Diese Nachricht wurde von Paul_Hindemitt am 04. Dezember 2005 editiert.]

Stöffi
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Beitrag von Stöffi » So 4. Dez 2005, 22:34

Hallo Jan,es geht darum, daß der Dieb mit Deinem Auto einen Haftpflichtschaden macht = Dieb klaut Auto und fährt gegen ein anderes. Dieser Fall ist warscheinlicher, wenn das Auto auf der Straße steht und nicht in der abgeschlossenen Garage.Viele GrüßeStöffi

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » Mo 5. Dez 2005, 10:27

Hallo Jan,wie Frank (the Judge) schon ganz richtig schreibt bist du natürlich nicht verpflichtet, jeden Abend in deine Garage zurückzukehren um dort dein Auto abzustellen! Andererseits kenne ich keine Versicherung, die eine bestimmte Anzahl von Tagen oder gar feste Termine vorgibt, an denen das Auto unbedingt verschlossen abgestellt sein muß. Probleme kann es bei der Schadensregulierung (völlig zurecht) geben, wenn dein Auto nachts vor deiner Haustür geklaut wird und nicht in der Garage stand.Frank

Versi
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Beitrag von Versi » Mo 5. Dez 2005, 10:29

Hallo,Die Fälle, wo ein Autodieb einen Unfall verursacht sind zu selten als das sie sich bei der Prämie messbar auswirken würden.Wenn Dein Auto in der Garage steht (vor allem in der kalten Jahreszeit) ist die Gefahr geringer, dass Du einen Unfall verursachst, weil Du wegen beschlagener / vereister Scheiben nicht ausreichend Sicht hast. Daher der Rabatt.

Paul_Hindemitt
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Beitrag von Paul_Hindemitt » Mo 5. Dez 2005, 19:37

mhh...warum gibt mir die Versicherung einen Garagenrabatt, wenn ich das Auto eh nicht reinstellen brauche bzw. es da keine Festlegung gibt?@versi: Deine Version kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Den Effekt habe ich auch, wenn ich mir eine Halbgarage über das Auto ziehe....außerdem unterscheiden die Versicherungen doch noch zwischen abgeschlosssen, allgeimen zugänglich usw....GrußJan

Versi
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Beitrag von Versi » Di 6. Dez 2005, 01:16

Ich habe leider keinen Scanner mit Texterkennung aber du kannst es glauben:Bei mir steht: " Die Beiträge in der Haftpflicht und Fahrzeugversicherung richten sich nach dem regelmässigen nächtlichen Stellplatz des vers. Fahrzeugs" etc.etc.Du kannst aber auch mal bei diversen Tarifrechnern testen was in der Haftpflicht mit/ohne Garage rauskommt. Du wirst sehen das gibt es Unterschiede.

Rene E
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Beitrag von Rene E » Di 6. Dez 2005, 01:55

Zitat:Original erstellt von mkiii: Welche Versicherung deckt denn einen Schaden ab den ich durch schlecht Sicht wegen vereister Scheiben verursache? Die Haftpflicht schonmal garnichtAlso die Haftpflicht leistet grundsätzlich Schadensersatz an den Geschädigten.Außer bei einem unversicherten Fahrzeug oder purer Absicht muß niemand fürchten seinen Schaden nicht ersetzt zu bekommen.Desweiteren übernimmt die Haftpflicht in der Tat auch die Folgen gröbster Regelverstöße durch den Verursacher.Selbst bei Unfällen durch Vollrausch. Hier nehmen inzwischen(!) die Versicherungen den Verursacher in Regreß, aber niemals mit der vollen Summe (ich glaube bis 10.000 EUR).Niemand, wirklich Niemand verliert seinen Versicherungsschutz wenn er einen Alleinfahrerrabatt hat und jemand anderes fahren läßt. Leider hält sich dieses Märchen unausrottbar.Es gibt höchstens eine Regreßforderung in Höhe einer Jahresprämie und anschließend wird man auch gerne von der Versicherung gekündigt. Aber niemand muß sein Leben lang zahlen, wenn mal die Frau gefahren ist.Was nicht regelkonforme Bauartveränderungen angeht, heißt es oft der Versicherungsschutz KANN verloren gehen.Hier weiß ich allerdings nicht, ab wann die Versicherung die Leistung an den Geschädigten zu 100% vom Versicherungsnehmer zurückverlangt. Aber ich glaube auch nicht daß jemand "dran" ist, wenn die Veränderung nicht Auslöser des Unfalls war.

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