Versicherung und Garage....

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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Versi
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Beitrag von Versi » Di 6. Dez 2005, 07:56

Hallo Jan, 1. gibt es schon eine Festlegung bzw Verpflichtung. der "Garagebrabatt" steht Dir nur zu, wenn Du auch eine Garage hast und das Auto (nachts) regelmässig dort abgestellt wird. Im Schadenfall kann es dann schon zu heftigen Diskussionen führen. Ausserdem haben die meisten Versicherungen auch eine Strafklausel in den Bedingungen so das Du ggf. rückwirkend den doppelten Beitrag zahlen musst.Auch wird bei den meisten Vers. durchaus zwischen Einzel / Tiefgarage oder Carport unterschieden.Mit der Halbgarage hast Du teilweise Recht, aber z.B. bei strömendem Regen /Hagelschauer oder Schneesturm würde man wohl in die Garage fahren, die Tüte überziehen verkneifen sich die meisten dann doch eher...

mkiii
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Beitrag von mkiii » Di 6. Dez 2005, 08:34

Zitat:Original erstellt von Versi:............Wenn Dein Auto in der Garage steht (vor allem in der kalten Jahreszeit) ist die Gefahr geringer, dass Du einen Unfall verursachst, weil Du wegen beschlagener / vereister Scheiben nicht ausreichend Sicht hast. Daher der Rabatt.......Welche Versicherung deckt denn einen Schaden ab den ich durch schlecht Sicht wegen vereister Scheiben verursache? Die Haftpflicht schonmal garnicht und bei einer Kasko wird sie sich auch ganz locker aus der Sache raushalten, warum also einen Rabatt gewären.Ist es denn so das bei einer reinen Haftpflicht ein Garagenrabatt gewährt wird. Gibt es den denn nicht nur bei Teilkasko weil da ein Diebstahl seltener vorkommt??GrußNorbert
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gta1969
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Beitrag von gta1969 » Di 6. Dez 2005, 09:11

moinkann ja sein, dass ich was nicht verstehe.aber was bitteschön hat die haftpflicht mit einer garage zu tun ?das ist einzig ein fall für eine freiwillige kasko !lamp in lamp outandreasoh, ´tschuldige norbert, hast ja die gleiche anmerkung gemacht.[Diese Nachricht wurde von gta1969 am 06. Dezember 2005 editiert.][Diese Nachricht wurde von gta1969 am 06. Dezember 2005 editiert.]

Versi
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Beitrag von Versi » Di 6. Dez 2005, 09:22

Zitat:Original erstellt von mkiii: Welche Versicherung deckt denn einen Schaden ab den ich durch schlecht Sicht wegen vereister Scheiben verursache? Die Haftpflicht schonmal garnicht NorbertStimmt so nicht. Die Haftpflicht muss auf alle Fälle gegenüber dem Geschädigten bezahlen! Wenn dann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, kann die Vers. bis 5000EUR Regress nehmen. Auf dem Rest (und den Kosten) bleibt die Vers. sitzen

Versi
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Beitrag von Versi » Di 6. Dez 2005, 12:11

Zitat:Original erstellt von gta1969:moinkann ja sein, dass ich was nicht verstehe.aber was bitteschön hat die haftpflicht mit einer garage zu tun ? 1. s.oben2. da gibt es noch etliche weitere Beispieledas ein Auto in der garage kann nicht durch wegrollen ein anderes beschädigen, es kann kein Fussgänger/Radfahrer durch die Scheibe fallen, etc etc. Alles Fälle, wo die Haftpflicht ggf. im Rahmen der Gefährdungshaftung zahlen müsste, bzw zumindest die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche anfallen.Das VersRecht ist da sehr kompliziert

gta1969
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Beitrag von gta1969 » Di 6. Dez 2005, 12:23

mahlzeitgut , dann andersrum:in meine versicherungsverträgen zumindest gibt es keinen bonus seitens der haftpflicht, bei der kasko selbstverständlich.zeige mir bitte mal jemand versicherungsbedingungen, die das bei der haftpflicht berücksichtigen !lamp in lamp outandreas

gta1969
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Beitrag von gta1969 » Di 6. Dez 2005, 14:08

hallo versi,dann werde ich das mal nachschauen.(ich hasse diesen papierkram...)lamp in lamp outandreas

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 6. Dez 2005, 14:28

Hallo, ich habe mich über diese Kriterien, z.B. auch "Wohneigentum" etc. ebenfalls schon gewundert - da kam mir dann folgende Einsicht:es habbään Erkan und Abdullah selttään Eiggääntum als auch Spoiler-Atze eine Garage. Würden die Versicherungen aber Tarife formulieren, in denen sie Ausländer und Prolls benennen würden, hätten sie schnell Frau Leichtheuler-Schluchzenberger (FDP) und etliche Grüne am Hals mit Verfassungsklage. So umgeht man das. Gar nicht so doof die Jungs/Mädels... Gruß. Rolf

mkiii
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Beitrag von mkiii » Di 6. Dez 2005, 16:14

OK, OK, ist mir schon klar das man seinen Versicherungsschutz nicht so ohne weiteres komplett verliert, aber bei grober Fahrlässigkeit, und das ist fahren ohne ausreichende Sicht, bleibt man zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen. Das die Versicherung für eine Garage einen Rabatt gewährt mag deren Geheimniss sein, aber jetzt sagt mir nicht meine Haftpflicht bezahlt einem Fahradfahrer seinen Schaden wenn er in mein Ordnungsgemäs geparktes Fahrzeug fährt und sich an den zersprungenen Scheiben das Gesicht zerschneidet???? GrußNorbert
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Beitrag von Versi » Di 6. Dez 2005, 16:47

Aufgrund der allgemeinen Gefahr die von einen Auto ausgeht kann erstmal eine Mitschuld des "Autos" unterstellt werden. (sogenannte Gefährdungshaftung) natürlich wird die Vers. nicht gleich zahlen, aber der Radfahrer kann ggf. klagen und das kostet dann auch Geld, selbst wenn der Radfahrer verliert. Und wenn der Richter sogar der Meinung ist, der Fahrer hätte auf dem (vorschriftsmässigen) Parkplatz im Wald oder der unbeleuteten Nebenstr. das Standlicht anlassen müssen, bekommt der Radler tatsächlich Geld zu sehen.....

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