Versicherung und Garage....

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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pobeda

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Beitrag von pobeda » Di 6. Dez 2005, 17:08

Hallo,die guenstigere Einstufung von Garagenbesitzern (Garagisten) bei HP wird einfach statistischen Ursprungs sein. Auch wenn die Argumentation mit dem erhoehten Risiko durch, auf oeffentlichen Grund abgestellter Fahrzeuge, schluessig ist.Wie waere denn dann die Verguenstigung fuer Beamte und Angestellte des Oeffentlichen Dienstes zu erklaeren? hm...vielleicht "Ausgeschlafen im Feierabendverkehr".

Rene E
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Beitrag von Rene E » Di 6. Dez 2005, 17:13

Zitat:Original erstellt von mkiii:OK, OK, ist mir schon klar das man seinen Versicherungsschutz nicht so ohne weiteres komplett verliert, aber bei grober Fahrlässigkeit, und das ist fahren ohne ausreichende Sicht, bleibt man zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen.Ihr verwechselt immer Haftpflicht mit Vollkasko!Du mußt quasi nie den Schaden des Anderen zusätzlich aus eigener Tasche bezahlen. Auch nicht bei grober Fahrlässigkeit. Eine Ausnahme ist Suff.Aber dann zahlt die Versicherung trotzdem und holt sich einen Regreßanspruch beim Versicherten. http://www.stvkr.de/Kfz-Haftpflicht/akb98.htm Zitat:"Bei Verletzung einer nach Abs. 1 vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je DM 10.000,- beschränkt."Komischerweise steht hier nichts von grob verkehrsunsicheren Fahrzeugen. Dafür aber: "Wenn der Wagen zu einem anderen Zweck als im Antrag angegeben, verwendet wird" *)Die Vollkasko verweigert die Regulierung DEINES Schadens an DEINEM Auto bei grober Fahrlässigkeit.Das allerdings tun Versicherungen mit einer solchen Vehemenz und Regelmäßigkeit daß man den Sinn einer Vollkasko für den Versicherten fast in Frage ziehen muß.Um nicht zu sagen, sie unterstellen Dir fast immer "grobe Fahrlässigkeit" und oft hilft nur der Klageweg. Wenn Du dein Auto so parkst daß du z.B. die Sicht auf eine Kreuzung behinderst, kannst Du zu einer Teilschuld herangezogen werden, wenn dadurch ein Unfall an dieser Kreuzung passiert.das Gleiche, wenn Du z.B. hinter einer Kurve parkst oder einen Radweg oder einen Gehweg zuparkst. Wenn dann jemand zu Schaden kommt bist Du dran. Und das mit Recht!Ich habe selber mal fast ein Kind überfahren, weil so ein Arschloch einen Fußgängerweg komplett zugeparkt hat und das Kind hinter dem Auto auf meine Fahrbahn kam.Wäre das zum Unfall gekommen, hätte ich auf jeden Fall darauf gedrängt, daß der eine Mitschuld bekommt. Angezeigt habe ich ihn auf Jeden Fall bei einer vorbeikommenden Polizeistreife.Das mit den Einfamilienhausrabatt liegt in der Tat daran das man eine Korrelation zwischen "gesittetem" Leben und gesitteter Fahrweise zieht.Ich sitze schließlich mit den beiden Kollegen in einem Zimmer die den Kfz-Tarifrechner der Zürich Versicherung schreiben*) Frage mich was das bedeutet. Muß ich mir Sorgen machen, wenn ich ein So.kfz Leichenwagen nicht als Leichenwagen verwende?[Diese Nachricht wurde von Rene E am 06. Dezember 2005 editiert.]

Versi
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Beitrag von Versi » Mi 7. Dez 2005, 07:56

Zitat:Original erstellt von Rene E: *) Frage mich was das bedeutet. Muß ich mir Sorgen machen, wenn ich ein So.kfz Leichenwagen nicht als Leichenwagen verwende?[Diese Nachricht wurde von Rene E am 06. Dezember 2005 editiert.]Nein, denn du hast einen Antrag für einen Oldtimer unterschrieben.Das ist der Verwendungszweck. Die Fahrzeugart ist aber eben ein Leichenwagen.Wenn Du z.B. einen PKW versicherst, könntest du den aber als PKW zur Eigenverwendung versichern und dann aber als Mietwagen nutzen, dann verstößt du gegen den o.g. Passus.

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