Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

... bin ich eigentlich richtig versichert?

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

mpuckhaber
Beiträge: 31
Registriert: Do 22. Mai 2003, 00:00

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von mpuckhaber » Do 23. Jun 2005, 15:22

Hallo,ich habe ein typisches "selbst-schuld" Problem. Meine Frau hat einen Wolga Bj. 66, der noch in Lettland zugelassen ist, aber schon bei uns steht. Er ist EU-weit versichert, aber leider ist die technische Prüfung (TÜV-Entsprechung) abgelaufen, weil sie nur ein Jahr gültig war. Wir fahren derzeit gar nicht, weil wir das Schmuckstück hier zulassen wollen und dafür noch Warnblinker und Außenspiegel anbringen müssen. Anschließend wollen wir ihn vorführen, sind aber sicher, dass wir auf jeden Fall noch die Reifen erneuern müssen (nur: Größe und Art möchten wir lieber mit dem freundlichen Prüfer besprechen). Es sind also noch mindestens zwei Fahrten, bevor das H-Kennzeichen kommt. Dürfen wir das Fahrzeug überhaupt bewegen? Oder ist das eine Frage, die wir der lettischen Versicherung stellen müssen?

Frank the Judge
Beiträge: 2798
Registriert: Mi 20. Aug 2003, 00:00
Wohnort: Köln

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von Frank the Judge » Do 23. Jun 2005, 16:04

Wie, keine lettischen Rechtsexperten hier im Forum? Beantrage doch ein 04er Kurzzeitkennzeichen für die beiden Fahrten.Anarchisten fahren natürlich so, wie er da steht. Denke mal, dass ein deutscher Polizist recht wenig Ahnung von lettischen TÜV-Plaketten hat.Bei solchen Autos suchen die eher nach geschmuggelten Zigaretten und Wodka.

mpuckhaber
Beiträge: 31
Registriert: Do 22. Mai 2003, 00:00

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von mpuckhaber » Do 23. Jun 2005, 17:32

Hallo Frank,ha-ha So weit war ich auch schon. Wenn Geld mal keine Rolle spielt und ich auf Nummer sicher gehen will, dann mache ich das so...Wie wäre das mit Zulassung in Deutschland? Ist die Versicherungspolice nur gültig mit nichtabgelaufener Plakette? Oder ist das Fahren ohne TÜV "nur" eine Ordnungswidrigkeit?

Frank the Judge
Beiträge: 2798
Registriert: Mi 20. Aug 2003, 00:00
Wohnort: Köln

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von Frank the Judge » Do 23. Jun 2005, 18:22

Regulär kannst Du das Auto in Deutschland nur zulassen, wenn Du ein Vollgutachten gemacht hast, die KBA Bescheinigung hast, alles nach deutschen Richtlinien umgebaut wurde, ...Muß bei Einfuhren aus Lettland noch Zoll und EUSt gezahlt werden? Oder hat sich das im Rahmen der EU-Osterweiterung erledigt?Ein 04er Kurzkennzeichen bekommst Du für jedes Auto. Einfach eine spezielle Doppelkarte von der Versicherung besorgen und ab zur Zulassungsstelle. Das Auto brauchst Du nicht vorführen. Diese Kennzeichen gelten für 3 bis 5 Tage.

Geronimo
Beiträge: 649
Registriert: So 26. Sep 2004, 00:00

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von Geronimo » Do 23. Jun 2005, 23:27

die kennzeichen sind 5 tage gülitg. und kosten glaub 34 Euro oder so...

gagamohn
Beiträge: 1065
Registriert: So 13. Jan 2002, 01:00

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von gagamohn » Fr 24. Jun 2005, 06:05

Zitat:Original erstellt von Geronimo:die kennzeichen sind 5 tage gülitg. und kosten glaub 34 Euro oder so......plus Versicherung, wenn man nicht einen Anschlussvertrag mit der Versicherung macht.GrussBernd

mpuckhaber
Beiträge: 31
Registriert: Do 22. Mai 2003, 00:00

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von mpuckhaber » Fr 24. Jun 2005, 10:28

Danke für den gesammelten Sachverstand! Leider bringt er mich nicht wirklich weiter Alle EU-Staaten, auch die neuen, erlauben umziehenden EU-Bürgern ohne Extrakosten wie Zoll o.ä. ihre Fahrzeuge umzumelden - sofern die technischen Bedingungen erfüllt sind. Ich vermute, das gilt insgesamt für Gebrauchtwagen (wenn nicht Sondersteuern erhoben werden, wie das z.B. in Polen wohl der Fall ist, die damit verhindern wollen, dass alle alten "Schrottfahrzeuge" nach Polen kommen).Also, ich muss den schönen Oldie mit Warnblinker und linkem Außenspiegel ausrüsten, obwohl das nach lettischem Recht nicht nötig wäre. Das habe ich vor. Dann gibt es einen Ausflug zum TÜV, der schon telefonisch angekündigt hat, erst mal alles zu sichten, was ich an Papieren habe, und einen vorläufigen Blick auf das Auto zu werfen (und mir bei der Auswahl der Reifen zu helfen). Dann fahre ich nach Hause, ziehe neue Reifen auf, erledige, was zu erledigen ist und dann kommt die Vollabnahme und der bürokratische Akt des Zulassens in Deutschland als Oldtimer. Zugelassen ist der Wagen solange noch in Lettland, versichert auch.Nur ist (in deutschen Begriffen) der TÜV abgelaufen. Ich frage mich also, ob das gleichzeitig den Versicherungsschutz aufhebt oder ob das eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung ist, die als Ordnungswidrigkeit geahndet würde, wenn sie den Ordnungshütern auffiele.

280 SEC
Beiträge: 391
Registriert: Fr 30. Apr 2004, 00:00

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von 280 SEC » Fr 24. Jun 2005, 10:48

Versichert ist Wagen auch ohne TÜV! Frag mich aber nicht, was die Versicherungen sich einfallen lassen um sich im Schadensfalle vor einer Leistung zu drücken.Ein Bußgeld kannst du natürlich bekommen, wenn es einem Pol auffällt.

Frank the Judge
Beiträge: 2798
Registriert: Mi 20. Aug 2003, 00:00
Wohnort: Köln

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von Frank the Judge » Fr 24. Jun 2005, 10:54

Kann man doch gar nicht sagen, ob der Wagen ohne den lettischen TÜV versichert ist. Das ist doch lettisches Recht.Soll man nicht mit deutschem Recht gleich tun.Vielleicht hilft eine Anfrage bei der lettischen versicherung (wie weiter oben schon erwähnt).

mpuckhaber
Beiträge: 31
Registriert: Do 22. Mai 2003, 00:00

Auslandszulassung - TÜV abgelaufen

Beitrag von mpuckhaber » Fr 24. Jun 2005, 13:31

Danke 280 SEC!Das war die Antwort, die mir weiterhilft.Natürlich ist es so, dass das ein lettisches Gesetz oder die lettische Versicherung letztlich festlegt. Aber wenn es in Deutschland anders geregelt ist, würde ich wohl keinen Polizisten davon überzeugen können, oder? Abgesehen davon, dass dann deutsches Recht vermutlich über dem lettischen gestanden hätte - zumindest hätte die Versicherung sich darauf zurückziehen können (oder dies versuchen).Also, sofern die Versicherung keine Einwände hat, werden wir bis zur Ummeldung lettisch fahren. Verkehrssicher und gut in Schuss ist der Wagen nämlich.

Antworten