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				Haftung bei Anhängerbetrieb
				Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 17:22
				von oldierolli
				Hallo, ist für mich noch nicht ganz aktuell, aber wie ist die Schadensregulierung, wenn ich z.B. mit einem Anhänger ein anderes Fahrzeug streife oder rückwärts irgenwo dran haue? Wird da der Vertrag des Zugfahrzeugs belastet oder geht das auf das Konto der Anhängerversicherung? Gruß. Rolf
			 
			
			
				Haftung bei Anhängerbetrieb
				Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 17:35
				von er ka
				Hallo Rolf,ist immer die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges in der Pflicht.Es sei denn der Anhänger hat sich losgerissen und verursacht einen Schaden, oder rollt einen Berg runter weil schlecht gesichert, dann trifft es die Anhängerversicherung.Ich fahre(gut gekuppelt)freundlich grüssender ka
			 
			
			
				Haftung bei Anhängerbetrieb
				Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 18:19
				von oldierolli
				Hallo er-ka, vielen Dank. Gruß. Rolf
			 
			
			
				Haftung bei Anhängerbetrieb
				Verfasst: Mi 9. Feb 2005, 19:15
				von Frank the Judge
				Ein Freund hat mal in einer "schnellen" Kurve einen Flossenbenz abgeladen. Dieser zerstörte dann auch noch zwei geparkte Wagen.Die Versicherung des Zugfahrzeuges hat reguliert, obwohl das Auto auf dem Hänger angemeldet war. Gab allerdings gewaltig Meckerei, da sie vermuteten, dass der Wagen auf dem Hänger nicht korrekt verzurrt war. Konnte allerdings nicht endgültig festgestellt werden.Grüße
			 
			
			
				Haftung bei Anhängerbetrieb
				Verfasst: Fr 11. Feb 2005, 11:34
				von Hartmut Bader
				Hallo Oldierolli,selbst wenn sich der Anhänger während der Fahrt vom Zugfahrzeug lösen sollte, ist der dadurch verursachte Schaden über die Haftpflichversicherung des Zugfahrzeuges mitversichert.Viele Grüße aus StuttgartHartmut Bader
			 
			
			
				Haftung bei Anhängerbetrieb
				Verfasst: Fr 11. Feb 2005, 11:42
				von Versi
				[Klugscheissermodus an]Stimmt, aber nur solange sich der Anhänger noch in Bewegung befindet.[Klugscheissermodus aus]
			 
			
			
				Haftung bei Anhängerbetrieb
				Verfasst: Do 10. Mär 2005, 21:18
				von frankypa
				Hallo,die Versicherung des Hängers ist nur dann zuständig wenn der Hänger nicht von einem Zugfahrzeug bewegt wird, zum Beispiel wenn du denn Hänger schiebst.MfG Franky