Garage verschlossen?

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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convertible.d
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Garage verschlossen?

Beitrag von convertible.d » Do 30. Sep 2004, 22:16

Hallo,in vielen Versicherungsbedingungen wird verlangt,daß das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage abzustellen ist. Wer weiß, ob eine Garage als verschlossen gilt, wenn das Tor lediglich durch den Antrieb des elektrischen Garagentoröffners zugehalten wird?Muss ein Fahrzeug auch in der Garage abgeschlossen werden?Gruß,convertible.d

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » Fr 1. Okt 2004, 09:11

Hallo Convertible D,die Frage nach dem dem elektrischen Garagentoröffner würde ich sicherheitshalber der Versicherung selbst stellen bzw. gar nicht erst als Frage, sondern lediglich "anzeigen", daß Du über einen solchen Garagentoröffner verfügst und davon ausgehst, daß dies als Schließeinrichtung ausreicht. Darauf müssen sie reagieren.Daß ein Fahrzeug auch in der (verschlossenen) Garage wiederum abgeschlossen sein muß, habe ich bis jetzt noch nie gehört. Dieses Spiel könnte man ja dann noch weiter treiben und zusätzlich verlangen, daß am verschlossenen Fahrzeug die Stromversorgung unterbrochen wird, eine Alarmanlage installiert wird etc.Frank

Versi
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Beitrag von Versi » Fr 1. Okt 2004, 09:31

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke:ausreicht. Darauf müssen sie reagieren.Daß ein Fahrzeug auch in der (verschlossenen) Garage wiederum abgeschlossen sein muß, habe ich bis jetzt noch nie gehört. Dieses Spiel könnte man ja dann noch weiter treiben und zusätzlich verlangen, daß am verschlossenen Fahrzeug die Stromversorgung unterbrochen wird, eine Alarmanlage installiert wird etc.FrankNaja, schließlich darf ich mein Cabrio zwar mit offenem Verdeck in der Stadt parken, muss es aber abschließen! Insofern denke ich, dass ich das auch mit Autos in der Garage machen muss.

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » Fr 1. Okt 2004, 10:50

In der Stadt hast Du doch keine Garage drumherum!Frank

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Fr 1. Okt 2004, 11:16

In der Garage muß ein Auto abgeschlossen sein.So zumindest die Auskunft der Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Einbruch in meine Halle letztes Jahr.Die hatten sich nämlich mokiert, dass auf allen Fahrzeugen sogar die Zündschlüssel steckten.Grüße

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 11. Okt 2004, 17:47

Hallo, die Versicherung verbietet also wohl, nachts um 3 das Teil draußen vor der Kneipe zu parken oder bei der 4.Geliebten vor der Tür abzustellen?? Total lebensfern diese Beichtstuhl-Feteschisten. Gruß. Rolf

Mossi
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Beitrag von Mossi » Mo 11. Okt 2004, 19:45

wenn die Leute bereit sind, die Prämien dafür zu zahlen das die Autos nachts (gewohnheitsmäßig) vor der Kneipe oder bei der Geliebten stehen sollte das kein Problem darstellen.Sind sie aber nicht , oder hat sich schon mal jemand über hohe TK-Prämien beschwert??dahingehend, ich schließe meine auch noch mit Kralle an..... IN der verschlossenen Garage.... man muß es irgendwelchen Ars..lö...ern nicht leichter machen als es geht....

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Di 12. Okt 2004, 09:05

@oldirolli:Es ist nicht verboten, vor der Kneipe zu parken. Wenn der Wagen allerdings danach weg ist, kann die Versicherung eine Nachzahlung der Prämie von dir verlangen.

Markus Neser
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Beitrag von Markus Neser » Di 12. Okt 2004, 09:34

Die Frage lautet doch immer, warum steht das Fahrzeug vor der Kneipe. Wenn man mit dem Fahrzeug unterwegs ist (Urlaub, Besuch,...) und noch vorhat mit dem Fahrzeug heimzufahren, dann besteht auch vor der Kneipe Versicherungsschutz. Wenn der Parkplatz vor der Kneipe aber der eigentliche Stellplatz ist, dann gibts mit Sicherheit Probleme.

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Do 14. Okt 2004, 16:12

Hallo, logischerweise meinte ich nicht dauerhaft vor derselben Kneipe oder Geliebten, sondern zu Besuch mal vor der einen und mal der anderen. Außerdem ist eine Kontrolle ja wohl kaum möglich. Gruß. Rolf

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