Hallo, der erste Beitrag in 2014 also von MIR, deshalb alles Gute für alle!
Wie sieht es mit dem FristBEGINN aus bei Versand/Online-Geschäften? Nach BGB ist der Kauf m.W. durch Einigung und ÜBERGABE erfolgt; ist das auch bei Online-Bestellung so, oder zählt hier der Vetragsabschluss? Fristgerechten Gruß. Rolf
Gewährleistungs-Frist
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- oldsbastel
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Re: Gewährleistungs-Frist
Ich kenne das nur so, dass die Frist mit Übergabe an den Kunden anfängt zu laufen. Nach meinem Verständnis müsste das das Datum der Empfangsquittung bzw. des Lieferscheines oder ggf. der Rechnung sein. Aber Gerrit möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.
- Tripower
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Re: Gewährleistungs-Frist
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