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Gewährleistung bei Textilien

Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 12:21
von oldsbastel
Mal eine Frage, die mich schon länger interessiert, ohne das es dafür einen konkreten Anlass gibt ...

Wie lange ist eigentlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Kleidungsstücken bzw. Textilien? Der Hersteller einer Jeans kann ja nichts dafür, dass ich mir eine Wampe anfuttere oder die Jeans am Körper anwächst und ich das Ding auch Nachts nicht anziehe. Und Schuhe sind nach 2 Jahren ja ggf. auch schon weggelatscht. Die 2 Jahre funktionieren hier ja irgendwie nicht ...

Gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung?

Re: Gewährleistung bei Textilien

Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 15:43
von oldierolli
Hallo, vor Anwendung FORMALEN Rechts sind immer die (nicht ausbildungsspezifisch und von allen Diskutierenden anzuwendenden) SACHBEZOGENEN Begriffe (z.B. lt. Wikipedia) zu Grunde zu legen. Da gibt es z.B. den "gebrauchsbedingten Verschleiß" oder "spezifische in der Person des Nutzers liegende Gründe". Da hat Gewährleistung "weltweit" immer ihre Grenzen. Abstrakten Gruß. Rolf

Re: Gewährleistung bei Textilien

Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 17:08
von Sierra
Eine stringente gesetzliche Regelung dafür ist mir noch nicht begegnet. Generell greifen hier auch die 2 Jahre.

Aber dem Hersteller dürfte es fast immer gelingen, den Anspruch abzuwehren, wenn der Schaden nicht unmittelbar nach dem Kauf auftritt. Zwängt einer seine Wampe in eine zu enge Jacke, sieht man das an den Nähten und ggf. am verschobenen Stoff. Ist relativ leicht nachzuweisen. Auch, ob die Nahtzugaben ausgereicht haben oder nicht.

Abgelatschte Sohlen oder Absätze sieht man auch. Genauso wie Knicke im Leder oder im Lack. Das sind Tragespuren und kein Anlaß zur Reklamation. Bei mir kommste damit nicht durch.

Unsere Erfahrung zeigt, daß oft falsch gewaschen oder gereinigt wurde. Das lehnen wir dann natürlich auch ab.

Gruß
Michael