Re: Gutachten für AHK
Verfasst: Mi 25. Apr 2012, 18:53
Schreiben KBA von heute:
Im Prüfbericht der ECE Genehmigung E1-55R-011852 wurde folgendes vermerkt: „Die
Befestigungspunkte und zulässige Anhängelast am Audi TT Type Coupé 8J3/Cabrio 8J9 und
der baugleichen Fahrzeuge in Verbindung mit dem Kupplungstyp 1683T31 wurden gemäß
Technischen Bericht 08-00305-CX-GBM (ABG Nr. M 9922) überprüft und genehmigt.“ Hierzu
wurde unter anderem entsprechend dem VdTÜV-Merkblatt 751 „Begutachtung der Erhöhung
der zulässigen Achslasten und / oder des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen
Anhänglasten“ geprüft.
In der Anbauanleitung der Genehmigung heißt es unter anderem:
„Hinweise für den Fahrzeughalter
Die Genehmigung der Kupplung ( E1 - 55R – 011852) beinhaltet auch die Erhöhung der
Anhängelast des Fahrzeuges auf 1400kg.
Die nationalen Bestimmungen der Anwenderstaaten zur Änderung der Fahrzeugpapiere
sind zu beachten.
Bestandteil der ECE - Typgenehmigung Nr. E1-55R–011852 der Verbindungseinrichtung
1683T31 ist die Erhöhung der Anhängelast, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
mit abgeprüft wurde. Die Anhängelast (Nr. O.1 1400kg und O.2 500kg) sowie die zulässige
Stützlast (75kg) (Nr. 13) sind wenn einzutragen.“
Die Betriebserlaubnis dieser veränderten Fahrzeuge erlöscht somit nicht. Die Änderung der
Angaben in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) werden
durch die Zulassungsbehörden vorgenommen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Grüße und Spaß beim Amt.
Im Prüfbericht der ECE Genehmigung E1-55R-011852 wurde folgendes vermerkt: „Die
Befestigungspunkte und zulässige Anhängelast am Audi TT Type Coupé 8J3/Cabrio 8J9 und
der baugleichen Fahrzeuge in Verbindung mit dem Kupplungstyp 1683T31 wurden gemäß
Technischen Bericht 08-00305-CX-GBM (ABG Nr. M 9922) überprüft und genehmigt.“ Hierzu
wurde unter anderem entsprechend dem VdTÜV-Merkblatt 751 „Begutachtung der Erhöhung
der zulässigen Achslasten und / oder des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen
Anhänglasten“ geprüft.
In der Anbauanleitung der Genehmigung heißt es unter anderem:
„Hinweise für den Fahrzeughalter
Die Genehmigung der Kupplung ( E1 - 55R – 011852) beinhaltet auch die Erhöhung der
Anhängelast des Fahrzeuges auf 1400kg.
Die nationalen Bestimmungen der Anwenderstaaten zur Änderung der Fahrzeugpapiere
sind zu beachten.
Bestandteil der ECE - Typgenehmigung Nr. E1-55R–011852 der Verbindungseinrichtung
1683T31 ist die Erhöhung der Anhängelast, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
mit abgeprüft wurde. Die Anhängelast (Nr. O.1 1400kg und O.2 500kg) sowie die zulässige
Stützlast (75kg) (Nr. 13) sind wenn einzutragen.“
Die Betriebserlaubnis dieser veränderten Fahrzeuge erlöscht somit nicht. Die Änderung der
Angaben in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) werden
durch die Zulassungsbehörden vorgenommen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Grüße und Spaß beim Amt.