Gutachten für AHK

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oldsbastel
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Gutachten für AHK

Beitrag von oldsbastel » Di 17. Apr 2012, 16:00

Mal eine Frage, weil ich da irgendwie die Kurve nicht kriege. Es gibt doch TÜVler hier (glaube ich).

Wie kann es sein, dass das KBA eine Nummer für eine AHK ausgibt und in der Bescheinigung eine und Anhängelast für das Fahrzeug angibt, wenn die Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht ermittelt wurde und der PKW-Hersteller selbst keine Anhängelast angibt und dafür auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt? Für die AHK wurde anscheinend nur ein Festigkeitsgutachten erstellt. In dem Gutachten wird keine Aussage über die Fahrzeugmotorisierung getroffen, sondern nur die Modellreihe des Zugfahrzeuges angegeben. Mit diesem Gutachten ist die AHK lt. der verschiedensten Prüfstellen in Nord- und Süddeutschland nicht eintragungsfähig, obwohl es eine KBA-Nummer gibt. Anscheinend wurden die Anhängelasten ohne Prüfung einfach von der Plattform übernommen, auf der noch weitere Fahrzeugmodelle stehen.

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ventilo
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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von ventilo » Di 17. Apr 2012, 16:31

Die auf dem AHK Typenschild angegebene Zuglast gilt für die AHK selbst, nicht für das Fahrzeug.
Im Zweifelsfall ist natürlich die niedrigere Last ausschlaggebend.
Speziell im Nutzfahrzeugbereich gibt es auch "universelle" AHK, dann sind die Unterschiede oft schon gewaltig.

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oldsbastel
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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von oldsbastel » Di 17. Apr 2012, 17:36

Es geht nicht um das Typenschild.

Konkret geht es um einen Audi TT Roadster, Baujahr 2012 und diese AHK:

http://img1.kupplung.de/mall/1/files/sa ... 297_v1.pdf

Da ich eine Zugmöglichkeit vorhalten muss, sollte an den TT eine AHK. Da ich den MX-5 jetzt abgebe, sollte es aufgrund der AHK ein TT werden, den ich sogar schon bestellt hatte. Aufgrund verschiedener Meinungsdifferenzen mit dem Händler wurde der Vertrag storniert und ich wollte den Wagen in Hamburg inkl. AHK neu bestellen. Es gab soweit auch kein Problem, bis sich nach mehrmaligem hin und her herausgestellt hat, dass weder TÜV Nord noch TÜV Süd die Kupplung eintragen wollen, obwohl die Kupplung eine KBA-Nr. hat. Die Bescheinigung gibt es in der PDF-Datei oben.

Audi gibt für den TT weder eine Anhängelast noch eine Unbedenklichkeitserklärung als Zugfahrzeug heraus. Also muss sich der Hersteller der AHK darum bemühen. So weit so gut. In der KBA-Bescheinigung stehen 500 kg ungebremst und 1400 kg gebremst, die in die Papiere eingetragen werden sollen.

Bei den Nachforschungen, warum die Kupplung nicht eingetragen werden soll hat sich ergeben, dass der Hersteller zwar ein Festigkeitsgutachten für die Kupplung hat erstellen lassen, dass aber anscheinend nie eine zulässige Anhängelast für das Zugfahrzeug ermittelt wurde. Auf jeden Fall ist in dem Gutachten keine Aussage über die Motorisierung des Zugfahrzeuges zu finden. Anscheinend wurde die Anhängelast einfach von der A3-Plattform übernommen, auf der der TT steht. Deswegen will kein TÜV die AHK ohne Einzelabnahme (sprich Fahrversuch) eintragen - und zwar mit genau dem Fahrzeug, an dem die AHK später auch angebaut bleibt.

Die Frage, die ich mir nun stelle ist, wieso sich in der KBA-Bescheinigung Anhängelasten für das Zugfahrzeug finden, wenn anscheinend nie Anhängelasten ermittelt wurden bzw. das Gutachten keine Aussage über die Anhängelast und die Motorisierung des Zugfahrzeuges macht? Wieso vergibt das KBA eine Nummer, wenn in dem Gutachten die notwendigen Angaben zu dem Zugfahrzeug fehlen (z. B. die Motorisierung). Einhellige Aussage aller Prüfstellen (und wir haben da schon mit den richtigen Leuten gesprochen) war, dass dieses Gutachten - zumindest hinsichtlich einer Eintragung in die Papiere - wertlos ist. Wieso also vergibt das KBA eine Nummer aufgrund eines unpassenden (nicht falschen!) Gutachtens?

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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von oldierolli » Di 17. Apr 2012, 17:58

Hallo, ..."vom Hersteller wurde Anhängelast nie ermittelt"...: In die Wüste schicken bzw. nie dort kaufen! Und ist es inzwischen nicht so, dass AHKs nicht mehr eingetragen werden müssen, wenn Prüfzeichen vorhanden? Gruß. Rolf

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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von oldsbastel » Di 17. Apr 2012, 18:20

Anhängekupplungen müssen dann eingetragen werden, wenn der Fahrzeughersteller keine Anhängelast für das Fahrzeug angibt. Das ist hier der Fall.

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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von Th. Dinter » Mi 18. Apr 2012, 20:46

....vielleicht hat Audi, die sind ja in diesem Fall wohl die Hauptschuldigen, gedacht, daß sich niemand einen Anhänger hinter so einen Krüppel hängt....
Ist mir zwar unverständlich, denn selbst für den 911(habe ich schon mit Riesenboot dahinter gesehen...) als auch für die diversen SLs hat es immer die Zulassung gegeben.
Dem Kppl-Hersteller kann es egal sein, er bietet eben eine an. Für die Konstruktion seiner Kppl. übernimmt er die Verantwortung, und dann erteilt das KBA halt....Und ich denke, daß er sowas auch schon verkauft hat, immerhin kann man ja auch einen Fahrradträger draufschrauben(Stützlastangabe...?).
gruß
#thomas
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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von wagalaweia » Do 19. Apr 2012, 11:33

Hallo!
Die Kupplung wurde vom TÜV SÜD geprüft.
Auch die Firma Rameder scheint daran beteiligt(Auftraggeber,Partner der Herstellfirma)

Ich würde beim TÜV Süd anfragen wie das gehen soll .

Grüße

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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von oldsbastel » Do 19. Apr 2012, 14:28

wagalaweia hat geschrieben:Hallo!
Ich würde beim TÜV Süd anfragen wie das gehen soll .
Ist schon passiert. TÜV Süd sagt "nix Eintragung" (jedenfalls nicht ohne Fahrversuch) - und das, obwohl das Gutachten auch dort erstellt wurde.

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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von wagalaweia » Do 19. Apr 2012, 15:55

Dann würde ich mich beim KBA beschweren.Immerhin sieht es für einen Laien so aus als ob das GA gleichzeitig eine Freigabe für eine Anhängelast
Was sagt denn Rameder?Die verkaufen die ja auch und auf der Seite konnte ich keinerlei Hinweis auf Einzelabnahme sehen.

Grüße

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Re: Gutachten für AHK

Beitrag von oldsbastel » Do 19. Apr 2012, 17:36

Die sagen, Eintragen sei kein Problem und es hätte noch nie Schwierigkeiten gegeben - das übliche Blabla halt. Das hat sich aber hinterher als falsch herausgestellt.

Aber grundsätzlich hast du recht. Ich bin auch erst auf die Bescheinigung "reingefallen" und davon ausgegangen, dass die 'Eintragung eine reine Formsache ist.

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