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Baufrage: Schwelle zwischen Wohnraum und Terrasse

Verfasst: Di 26. Jul 2011, 23:55
von SEAT
Hallo,

in unserer Familie wird gerade mal wieder gebaut - und zwar geht es um eine Neubau-Eigentumswohnung im 1. OG, die über eine überdachte Loggia verfügt. Vom Wohnzimmer aus kommt man durch ein großes Schiebefensterelement auf die Loggia. Inzwischen ist der Estrich gelegt und mich traf bei der ersten Besichtigung nach Estrich fast der Schlag: Um auf die Loggia zu kommen, muss man über eine 28cm (!) hohe Schwelle klettern (einschliesslich Türrahmen), die auf einer Höhe von ca 21cm praktischerweise auch noch verbreitert wurde- jedoch nicht breit genug, um als sichere Trittstufe zu dienen. Aussen schliesst sich ein Blechteil an, so dass man um vom Wohnzimmer zur Loggia zu gelangen nun über ein 28cm hohes und ca 30-40cm breites Hindernis klettern muss. In der gleichen Wohnung im Erdgeschoss liegt die Schwellenhöhe bei "nur" 17cm.

Nun habe ich etwas gegoogelt und dabei eine DIN18195 gefunden, die besagt, dass die Schwellenhöhe min 15cm über dem Terrassenbelag sein muss; wenn die Loggia überdacht sei und (/oder?) ein Abfluss vorhanden sei, reiche eine Mindestschwellenhöhe von 5cm. Gibt es denn auch irgendwo eine maximale Schwellenhöhe? Im Moment fehlen noch die Bodenfliesen, aber die würden laut Fliesenleger auch nur max 2cm auftragen, so dass die verbleibende Schwelle immer noch mindestens stolze 26cm beträgt.
Muss man das als gängigen Stand der Technik akzeptieren oder liegt da ein Fehler in der Planung bzw. Ausführung vor? Da die Bewohnerin der Wohnung gehbehindert ist, steht zu befürchten, dass sie eine solche Kletterpartie auf die Loggia nicht ohne weiteres schafft...

Bild

Gruß,
Thomas

Re: Baufrage: Schwelle zwischen Wohnraum und Terrasse

Verfasst: Mi 27. Jul 2011, 11:24
von Tripower
Hallo Thomas,

hier empfehle ich Dir dringend die Konsultation eines auf Baurecht spezialisierten RA! Ggf. kann ich Dir bei der Suche behilflich sein.

Gruß
Tripower

Re: Baufrage: Schwelle zwischen Wohnraum und Terrasse

Verfasst: Mi 27. Jul 2011, 18:20
von alteschätzchen
Wenn es irgendwie geht, auf jeden Fall Zahlungen an den Bauunternehmer zurückhalten. Wenn die Säcke erst ihre Kohle haben, dann tun die nix mehr.
Mein Bauunternehmer dat dann auf Zahlung der zurückgehaltenen Summe geklagt und vor Gericht voll eins in die Fresse bekommen. hehehe.

Re: Baufrage: Schwelle zwischen Wohnraum und Terrasse

Verfasst: Mi 27. Jul 2011, 22:45
von SEAT
Danke für die Antworten.. ich wollte allerdings nicht gleich mit RA zu Felde ziehen, sondern erst einmal eine Stellungnahme des Bauträgers erhalten... der hat sich bislang noch nicht gerührt. Wobei ich ehrlich gesagt auch nicht weiss, was er machen sollte? Denke also, dass ich eine lauwarme Story wie "Das hat man jetzt so" und "Das ist baulich nicht anders zu lösen" bekomme... von daher, Gerrit, wenn Du vorsorglich eine gute Adresse im Großraum Trier hättest, gern per PN.
Gruß,
Thomas

Re: Baufrage: Schwelle zwischen Wohnraum und Terrasse

Verfasst: Fr 5. Aug 2011, 11:05
von two-lane
...jaja, die meisten Dinge sieht man halt erst wenn es gebaut ist, also:

-unschön ist das allemal...
-..."Schönheitsmängel" einklagen zu wollen ist - äh - schwierig

-die Maßangaben 15cm und 5cm als "Mindestmaße" sind in dem Zusammenhang richtig (Feuchtigkeitsschutz)

-eine "zahlfixierte Höhenbegrenzung" für Stufen gibt es so nicht, aber diverse Maßformeln (aus der Zeit der Altvorderen)
Diese wären bei der "Höhenbewertung" anwendbar (auch als "anerkannte Regeln der Technik").
-nutzt Dir eventuell nicht unbedingt was in der Argumentation der "Unbegehbarkeit" der Loggia, da sonst jemand halt einen Kasten als "Stufenverbreiterung" davorbaut...
-wenn dies dann "hässlich" aussieht - siehe oben

-Weiterhin gibt es aber den Begriff der "Barrierefreiheit".
(welcher übrigens regelmäßig mit der Forderung der DIN nach 5cm Mindestschwellenhöhe kollidiert - da ist die Intelligenz und die "Haftungsrisikobereitschaft" des Planers gefragt. Allerdings wird es einen solchen hier OFFENSICHTLICH nicht gegeben haben...)

Sollte dies, bzw. ein Hinweis auf die Gehbehinderung irgentwo (nachvollziehbar bzw. schriftlich) in irgenteiner Vereinbarung auftauchen = Trumpfkarte!!! Das ist dann eindeutig ein Mangel dessen Behebung auch nicht wegzudiskutieren ist.

Sowieso ist jetzt vor allem entscheidend,
wer, was, wann, wie, warum vereinbart hat - und was davon nun (in welcher Lesart auch immer) belegbar ist.
Aber das zu prüfen, hat Tripower "irgentwie anders" schon empfohlen ...

Anmerkung noch, "Stichwort Randbedingungen":
-wenn es sich bei der Schwelle um einen statisch relevanten Überzug handelt, wird das Türelement kaum tiefer zu setzen sein.
-sonst vielleicht (als Kompromissvorschlag nach dem fürchterlichem Zoff...) eine Überlegung wert?
Oben läßt sich evtl. mit einem Kopplungsstück arbeiten...
...wenn nicht vorhanden vielleicht auch ein Rolladenkasten
...Kenne aber die "Randbedingungen" nicht...

Uwe

Re: Baufrage: Schwelle zwischen Wohnraum und Terrasse

Verfasst: Fr 5. Aug 2011, 11:55
von Frank the Judge
Ich würde mir zuerst die Baupläne anschauen und prüfen, wie die Situation dort eingezeichnet ist.

Re: Baufrage: Schwelle zwischen Wohnraum und Terrasse

Verfasst: Fr 5. Aug 2011, 15:41
von oldierolli
Hallo, bitte aufpassen: es heißt min. 15? cm über TERRASSEN-Belag. Also nicht über Estrich des Wohnraums. TERRASSE tiefer, dann braucht im Wohnraum "keine" Schwelle zu sein. Es geht doch wohl darum, dass man 1. beim Rausgehen nicht auf die Nase fällt und 2. der Absatz doof aussieht. Gruß. Rolf