Seite 1 von 2

Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 17:23
von sabill
Hallo Oldtimer-Freunde,

ich bin heute im Netz auf einen Beitrag gestoßen in dem behaupet wird, dass man bei der Hauptuntersuchung nicht mehr unbedingt einen Verbandskasten benötigt. Man bekommt dann lediglich einen Hinweis darauf, dass man doch bitte einen besorgen und ins Auto packen sollte.

Ist euch das bekannt oder habt ihr auch noch nie was davon gehört?

Ich hab vor Jahren einmal keine Plakette bekommen, als ich einen abgelaufenen Verbandskasten hatte.

Euer Sabill

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 17:37
von ventilo
§35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens
1.ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
2.2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste- Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Fr 15. Jul 2011, 20:51
von Th. Dinter
....wenn Du den vorstehenden Satz 4 richtig liest, dann muß kein Verbandskasten vorhanden sein....
gruß
thomas

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 08:44
von Sierra
Es muß auch kein Verbandskasten sein, ein Verbandkasten reicht völlig.

Immer noch sind viele, auch Ordnungshüter, der irrigen Annahme, das Verfallsdatum dürfe nicht überschritten sein. Beim Nennen einer Rechtsgrundlage kommen sie schnell in Erklärungsnöte.

Gruß
Michael

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 09:37
von wagalaweia
Hallo!
Ich meine ,daß mit der 1998 er Norm ein Aufkleber mit der Haltbarkeit eingeführt wurde.
Ob das Material nach Ablauf des "MHD" noch brauchbar ist darüber kann gestritten werden.Wenn jemand mal tatsächlich
damit Unfallopfer auf der Straße verbinden müßte wird es wohl in Anbetracht der Umgebung ziemlich egal sein ob die noch steril sind.
Vorher sind ja auch keine Keime durch den Kasten und die Plastikhüllen eingedrungen.Allein das Hansaplast war irgendwann mal hinüber.
Aber ist doch ein gutes Geschäft für die Hersteller.

Grüße

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 10:18
von ventilo
Hansaplast? meist war es doch sowieso ein billiges DDR Plagiat, das schon im Neuzustand nicht klebte
Als Oldie-Fahrer hat man sowieso eine Rolle Panzerklebeband und Kabelbinder dabei, da lassen sich auch kleinere Operationen mit "Bordmitteln" durchführen ....

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 10:39
von Sierra
Im letzten Betriebshelferkurs wurde Gleichlautendes berichtet.

Völlig wurscht, ob da was steril ist. Jeder Arzt reißt als erstes den Notverband des Ersthelfers runter.

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 12:28
von wagalaweia
Interessant....

"Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig."

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkas ... tfahrzeuge

Grüße

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 12:46
von Sierra
Vor allem möchte ich bestreiten, daß ein Verkehrspolizist Ordnungsgelder für Verstöße gegen ein Medizinproduktegesetz verhängen darf.

Hat er nicht ein Tatbestandshefchen, nach dem er vorzugehen hat? Weiß jemand, ob da ein TB dafür drinsteht?

Gruß
Michael

Re: Verbandskasten ist keine Pflicht mehr!?

Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 11:22
von oldsbastel
Verbandskästen bzw. deren Inhalt fallen unter die europäische Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG, die in Deutschland im Medizinproduktegesetz (MPG) umgesetzt ist. Eine Norm hat rein gar nichts zu fordern! Sie kann nur Vorschläge für eine gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen machen!

Die EG-Richtlinie regelt lediglich das erstmalige Inverkehrbringen von Medizinprodukten und sieht in Anhang I Nr. 13.3 vor, dass, falls (abhängig vom Produkt) ein Verfallsdatum notwendig ist, ein Verfallsdatum angebracht werden muss. Zumindest für sterile Produkte dürfte in der Regel ein Verfallsdatum erforderlich sein. Eine Schere hingegen benötigt natürlich kein Verfallsdatum.

Das §4 MPG regelt, dass Medizinprodukte mit abgelaufenem Verfallsdatum weder in Verkehr gebracht noch in irgendeiner Art und Weise verwendet oder betrieben werden dürfen.

Marktaufsichtsbehörde für das erstmalige Inverkehrbringen und das Betreiben von Medizinprodukten sind die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Gewerbeaufsicht).

Die Frage kann Gerrit als Rechtsanwalt sicher besser beantworten als ich, aber ich sehe keinen Grund, warum ein Polizist keine Strafzettel für Medizinprodukte mit abgelaufenem Verfallsdatum in KFZ verteilen darf. Für mich ist das erstmal kein Wiederspruch. Die Markaufsichtsbehörden können es ja wohl kaum kontrollieren. Es bleibt also nur der Verkehrspolizist.

Die DIN 13164 ist im Übrigen keine harmonisierte Norm zur Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG. Das heißt, der Inhalt von Verbandkästen - also die Bestückung bzw. was alles drin sein muss - wird von der RL 93/42/EWG und den zugehörigen harmonisierten Normen nicht geregelt, sondern nur das erstmalige Inverkehrbringen eines Verbandkastens als Ganzes sowie der Einzelkomponenten in diesen Verbandkästen. Wenn aber gemäß 93/42/EWG für einzelne, sterile Einzelkomponenten ein Verfallsdatum erforderlich ist, dann muss noch nicht zwangsläufig auf dem Verbandkasten ein Verfallsdatum aufgedruckt sein, zumal nicht alle Einzelkomponenten zwangsläufig zum gleichen Stichtag ablaufen. Das dürfte auch der Grund sein, warum in der DIN 13164 kein Verfallsdatum vorgesehen ist. Ich habe ja als Fahrzeughalter die Möglichkeit, die abgelaufenen Einzelkomponenten auszutauschen. Ich sehe deshalb auch nicht, warum Strafzettel für Verbandkästen mit abgelaufenem Inhalt rechtlich fragwürdig sein sollen. Ich würde mich dem aber anschließen, wenn es um ein evtl. vorhandenes Datum auf dem Verbandkasten geht, weil ich den Inhalt ja durch neue Einzelkomponenten ersetzen kann und der Verbandkasten als Ganzes damit dann nicht mehr abgelaufen ist.