Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

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wokri
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Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von wokri » Do 20. Jan 2011, 23:11

Hallo,
ich hab da mal 'ne Frage, darf ein Hausverwalter eines Hauses, in dem ich eine Eigentumswohnung habe, einfach ohne Kenntnis meinerseits in meine Wohnung eindringen mittels Schlüssels, den ich ihm nicht gegeben habe, in meine Wohnung eindringen?
Fragt sich Wolfgang

martini
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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von martini » Do 20. Jan 2011, 23:41

Hallo Wolfgang,

ganz sicher nicht. Ich bin selbst Vermieter und muß mich auch brav mit meinem Mieter verabreden wenn ich die Wohnung mal sehen möchte.
Aber ein unerlaubtes Eindringen mittels Schlüssel ist auch komisch. Wo hat er den denn her?
Sollte dir hier niemand eine richtig kompetente Auskunft geben können, empfehle ich die dieses Forum:

http://www.123recht.net/default_startseite.asp?ccheck=1

Grüße
Martin

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wokri
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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von wokri » Do 20. Jan 2011, 23:56

Hallo martin,
ich vermute, dass ihm den schlüssel die mieter gegeben haben. da ich selber die wohnung vermietet hatte, war der von dir beschriebene sachverhalt völlig klar. ich hatte noch nicht einmal einen schlüssel. da die bisherige mieter verstorben ist, vermute ich, dass die nachkommen ihm diesen schlüssel gegeben haben. der hintergrund ist der, die wohnung wir zwecks wieder vermietung renoviert. dazu muss das bad gemacht werden, dazu wurden einige wasserstellen totgelegt. der blockwart meinte daraufhin, dass die wasserleitungen bis zur steigleitung stillgelegt werden müssten. mein installateur sagte mir, dass das formal rechtlich wohl so sei, das sich aber wohl ein drehsesselpilot sich ausgedacht habe. hinsichtlich einer bakterienbildung sei eine tote leitung von ca. einem meter zu vernachlässigen.
ich hatte dazu auch noch eine zweite meinung eines installateurs eingeholt, der ebenso wie der erste argumentierte. ich wohne in einem altem haus, in dem sicherlich auch tote wasserleitungen sind, probleme mit der gesundheit habe ich nicht, auch ist das wasser geschmacklich nicht nachteilig zu bewerten.
eigentlich möchte ich diesem typ einfach nur eins aufs maul hauen, meine bessere hälfte hält mich davon ab.
wolfgang

oldierolli
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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von oldierolli » Fr 21. Jan 2011, 03:03

@ Wolfgang: wahrscheinlich haben sich bei dem Typen durch abgestorbene (tote) Hirnwindungen in seinem Kopf auch Bakterien angesammelt. Es wäre aber interessant, wo die Abgrenzung zum Hausfriedensbruch beginnt, wenn man im Besitz eines legal erhaltenen Schlüssels/Zugangsinstruments ist und ob/wie unterschieden wird in Wohnungen und "sonstige" Räume. Kopfschüttelnden Gruß. Rolf

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Tripower
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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von Tripower » Fr 21. Jan 2011, 10:19

Solange die Wohnung vermietet ist, hat der Mieter das Hausrecht und darf grundsätzlich allen anderen Personen (inkl. dem Vermieter) den Zutritt verweigern. Entgegen einer weit verbreiteten (Irr)Meinung hat der Vermieter auch keinen Anspruch, einen Schlüssel ("für Notfälle") zurückzubehalten. Der Vermieter darf zwar ggf. die Wohnung auf ihren vertragsgemäßen Zustand hin überprüfen, hat solche Besuche aber mit dem Mieter abzustimmen.

Bei nicht vermieteten Wohnungen liegt das Hausrecht beim Eigentümer - so auch hier.

Das Eindringen des Verwalters war demnach i.Z. ein Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB:

§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Ich würde demnach den Verwalter auffordern, Dir sämtliche Schlüssel zu der Wohnung auszuhändigen und schriftlich zu versichern, daß er keine weiteren mehr hat. Zudem würde ich ihm ein ausdrückliches Hausverbot erteilen.
Sollte dir hier niemand eine richtig kompetente Auskunft geben können, empfehle ich die dieses Forum:

http://www.123recht.net/default_startseite.asp?ccheck=1
Diese Empfehlung teile ich nicht, da dort im wesentlichen juristische Laien diskutieren und ihre persönliche Rechtsauffassung vertreten - die meist mit der tatsächlichen Rechtslage wenig gemein hat.

Gruß
Tripower

P.S.
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minerve
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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von minerve » Fr 21. Jan 2011, 10:25

Der Tod ändert erstmal nichts an den Rechtsverhältnissen. Einziger Verfügungsberechtigter ist der Mieter bzw. die Erben. Erst wenn der Vertrag gekündigt ist und die Mietsache zurückgegeben wurde, kannst Du wieder darüber verfügen.
Wenn also der Hausmeister einen Schlüssel hat (keinen Generalschlüssel) dann kann man ja wohl davon ausgehen, dass er nicht unrecht gehandelt hat. Insofern sind einige Beiträge hier absolut daneben.
Beste Grüße aus der Wesermarsch

minerve
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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von minerve » Fr 21. Jan 2011, 10:27

Tripower hat geschrieben:Solange die Wohnung vermietet ist, hat der Mieter das Hausrecht und darf grundsätzlich allen anderen Personen (inkl. dem Vermieter) den Zutritt verweigern. Entgegen einer weit verbreiteten (Irr)Meinung hat der Vermieter auch keinen Anspruch, einen Schlüssel ("für Notfälle") zurückzubehalten. Der Vermieter darf zwar ggf. die Wohnung auf ihren vertragsgemäßen Zustand hin überprüfen, hat solche Besuche aber mit dem Mieter abzustimmen.

Bei nicht vermieteten Wohnungen liegt das Hausrecht beim Eigentümer - so auch hier.

Das Eindringen des Verwalters war demnach i.Z. ein Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB:

§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Ich würde demnach den Verwalter auffordern, Dir sämtliche Schlüssel zu der Wohnung auszuhändigen und schriftlich zu versichern, daß er keine weiteren mehr hat. Zudem würde ich ihm ein ausdrückliches Hausverbot erteilen.
Sollte dir hier niemand eine richtig kompetente Auskunft geben können, empfehle ich die dieses Forum:

http://www.123recht.net/default_startseite.asp?ccheck=1
Diese Empfehlung teile ich nicht, da dort im wesentlichen juristische Laien diskutieren und ihre persönliche Rechtsauffassung vertreten - die meist mit der tatsächlichen Rechtslage wenig gemein hat.

Gruß
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Falsch! Nach den bisherigen Informationen ist der Mieter gestorben - das hebt den Mietvertrag nicht auf!
Beste Grüße aus der Wesermarsch

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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von Tripower » Fr 21. Jan 2011, 10:35

minerve hat geschrieben:Der Tod ändert erstmal nichts an den Rechtsverhältnissen. Einziger Verfügungsberechtigter ist der Mieter bzw. die Erben. Erst wenn der Vertrag gekündigt ist und die Mietsache zurückgegeben wurde, kannst Du wieder darüber verfügen.
Das ist natürlich richtig und widerspricht auch nicht meinen Ausführungen. Ich bin dabei davon ausgegangen, daß das Mietverhältnis zwischenzeitlich durch die Erben gelöst wurde, da das regelmäßig so geschieht und weil der Themenstarter hier selbst geschrieben hat, daß die Wohnung neu vermietet werden soll. Sollte das Mietverhältnis tatsächlich noch (mit den Erben) Bestand haben, so liegt das Hausrecht folgerichtig bei ihnen (als "neue" Mieter). Es bleibt allerdings fraglich, auf welchem Weg und ggf. mit welcher Begründung sich der Verwalter den Schlüssel beschafft hat.

Unterm Strich bestätigt mir dieser Thread jedoch einmal mehr meine Vorbehalte, in öffentlichen Foren eine Rechtsberatung zu geben und ich werde zu meinem alten Prinzip zurückkehren und dies hier künftig unterlassen. Wer meinen Rat möchte, kann sich ja direkt an mich wenden.

Mit anwaltlichem Gruß
Tripower
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wokri
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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von wokri » Fr 21. Jan 2011, 18:34

Hallo Tripower,
um dem Ganzen etwas konkreter zu werden, das Mietverhältnis der Erben besteht noch bis zum Ende dieses Monates. Mit ausdrücklicher Genehmigung darf ich als Vermieter die Wohnung betreten, sodass ich die Handwerker koordinieren kann, selber einige Arbeiten ausführen kann. Ich habe es bisher so gehalten, bis das generelle okay kam, dass ich die Erben jeweils darüber informiert habe, wann ich oder ein Handwerker die Wohnung betritt.
Nachdem ich diesen threat eröffnet hatte, hatte ich nochmals mit den Erben telefonischen Kontakt gehabt. Beide haben mir versichert, dass sie den Verwalter nicht beauftragt hätten, dass er für sie irgendwelche Angelegenheiten in der Wohnung regelt.
Ich habe, als auch meine Frau, dem Verwalter gestern Abend als auch heute ausdrücklich untersagt die Wohnung ohne unsere Info alleine zu betreten. Ich hatte ihn gestern auch dazu aufgefordert die Schlüssel für die Wohnung dem in der Wohnung befindlichen Handwerker zu übergeben. Da ich erst später heute in die Wohnung kommen konnte, hatte ich den Handwerker nicht mehr angetroffen, sodass ich nicht weiß, ob die Schlüsselübergabe auch geschehen ist.
Meine Konsequenz, ich treffe mich Morgen mit einem der Erben, dieser hat sich bereit erklärt, dass er mir den Schlüssel für die Wohnung aushändigen will, sodass ich davon ausgehe, dass ich Montag dann den Schließzylinder auswechsle, damit der V. nicht mehr in die Wohnung kann. Eine Vertrauensbasis ist für mich gegenüber dem V. nicht mehr gegeben.
Trotz der Einwände, werter Tripower, nehme ich deinen Gedanken und Hinweis als Anregung auf, werde mich aber noch mit meiner Frau beraten, der V. wohnt ebenfalls in dem Haus, wo unsere Mietwohnung ist, sodass ich erst mal nicht den Hardliner fahren möchte, sondern ihn zur Rede stellen will. Sollte er weiterhin uneinsichtig sein, werde ich wohl überlegen, ob ich rechtliche Schritte gegen den V. einleite.
Also von daher, vielen Dank
Wolfgang

Josef Bauer
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Re: Mal ne Frage an die Rechtsanwälte oder Rechtskundigen

Beitrag von Josef Bauer » Sa 22. Jan 2011, 11:21

Tripower hat geschrieben:
Unterm Strich bestätigt mir dieser Thread jedoch einmal mehr meine Vorbehalte, in öffentlichen Foren eine Rechtsberatung zu geben und ich werde zu meinem alten Prinzip zurückkehren und dies hier künftig unterlassen. Wer meinen Rat möchte, kann sich ja direkt an mich wenden.

Mit anwaltlichem Gruß
Tripower

sehr gute Erkenntnis! Das ist halt das Besondere an Internetforen da wird erlerntes Fachwissen grundsätzlich von selbsternannten Spezialisten und Laien die absolut beratungsresistent sind kaputtgeredet. Am besten hält man sich ganz aus derartigen Beiträgen raus und man lächelt sich selbst müde in die Tasche über den geistigen Müll der da von den "selbsternannten Spezies" verbreitet wird

netten Gruß

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