Fahrverbot als Strafe

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RA-Wilke

Fahrverbot als Strafe

Beitrag von RA-Wilke » Mi 23. Jun 2010, 09:26

...ist in der Diskussion und hat Aussichten auf Erfolg:http://www.welt.de/politik/d...fe-die-F ... htmlMeines Erachtens eine gute Idee. Strafe muss immer einen Sanktionscharakter haben. Wer genug Geld hat, den juckt eine Geldstrafe nicht, wer kein Geld hat, den juckt sie erst recht nicht. Freiheitsstrafen auf Bewährung werden von den meisten ohnehin als Freispruch empfunden. Wer kein Auto mehr fahren darf, wird jeden Tag daran erinnert, dass er etwas falsch gemacht hat - und Wiederholung verstärkt ja angeblich den Lerneffekt!

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Chrysler-Tommy
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Fahrverbot als Strafe

Beitrag von Chrysler-Tommy » Mi 23. Jun 2010, 10:21

Das sehe ich genauso !Volle Zustimmung !GrußTommy

er ka
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Fahrverbot als Strafe

Beitrag von er ka » Mi 23. Jun 2010, 11:31

Hallo erstmalund ich bin froh mich aus diesem Land entfernt zu haben.Dieser, in meinen Augen absolut schwachsinnige Vorschlag, ist so realitaetsfremd dass ich ihn nicht mal richtig packen kann.Was hat bitte eine Gewalttat mit dem Fuehrerschein in Verbindung gemeinsam?Hat der Taeter mit dem Auto oder Fuehrerschein zugeschlagen? Wieso ist die Tat gleich aber die Verfolgung in der Strafe verschieden wenn jemand keinen Fuehrerschein hat? Wie ist der Entzug der Fahrerlaubnis mit dem Grundgesetz Artikel 3 vereinbar?Hat auch schon mal jemand dieser Politikerbande ueberlegt dass es derzeit schon teilweise eine Doppelbestrafung gibt fuer Beamte wenn ein Fuehrerscheinentzug stattfindet (Beispiel Polizei und Trunkenheit privat) und dann wird fuer diese Personengruppen eine dreifach Bestrafung eingefuehrt (Beispiel Gewalttat eines Polizisten, Strafverfahren, Diszilinarverfahren, Fuehrerscheinentzug, weiteres Disziplinarverfahren)?In meinen Augen ein Freibrief fuer Fussgaenger mit kleineren Sanktionen zuschlagen zu duerfen.Ob die Politiker eigentlich ueberlegen was sie von sich geben?Mit solchen Gesetzen werden bestimmte Personenkreise explizit besonderen Sanktionen ausgeliefert, erschwerend kommt hinzu dass das eine mit dem anderen absolut nicht in Verbindung zu bringen ist weil ein logischer direkter Zusammenhang nicht gegeben ist.Naja, jedes Volk bekommt die Volksvertreter die es gewaehlt hat....oder auch nicht......Gedankenspiel, wie waere es denn mal mit entsprechenden Gesetzen zur Ahndung einer Straftat und diesbezueglicher Umsetzung der Strafen?Wenn man auf alles Bewaehrung bekommt, egal was verbrochen wurde faellt den Politikern sicherlich nichts anderes mehr ein.Haftstrafe bei Straftaten und gut ist es, Fuehrerschein kann behalten werden da er nicht mehr genutzt werden kann, oder hat schonmal jemand einen verurteilten inhaftierten Straftaeter im Cafe Viereck Autofahren gesehen?Koennte mich koestlich amuesieren wenn es nicht so dumm und traurig waere.Ich fahre(weit weg)freundlich gruessender ka

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Mi 23. Jun 2010, 12:14

Zitat:Original erstellt von er ka am/um 23.06.10 11:31:24Was hat bitte eine Gewalttat mit dem Fuehrerschein in Verbindung gemeinsam?Ganz so einfach ist das nicht, denn sonst müsste man mit der gleichen Argumentation ja auch eine Geldstrafe ablehnen. Die Strafe soll ja den Täter spürbar sanktionieren; entweder wirtschaftlich (in Form der Geldstrafe) oder im Rahmen seiner persönlichen Freiheit (Freiheitssstrafe). Der Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot können insofern grundsätzlich schon geeignete Maßnahmen zur Sanktionierung eines Fehlverhaltens sein.Eines der damit verbundenen Probleme ist jedoch die u.U. ganz unterschiedliche Bedeutung eines solchen Fahrverbotes für den einzelnen Täter: Während z.B. ein in der Stadt lebender durchaus auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen könnte, ist das dem in ländlicher Umgebung lebenden nicht möglich. Der Wohlhabende kann sich ggf. ein Taxi oder einen Fahrer leisten, der Arme nicht. Der Grundsatz, daß vor dem Gesetz (und damit auch hinsichtlich einer strafrechtlichen Sanktion) alle gleich sind, lässt sich m.E. in der Praxis kaum realisieren.Etwas anderes gilt möglicherweise, wenn das Fahrzeug - oder die Fahrt damit - in direktem Zusammenhang zur Straftat stand. Hier kann ja jetzt schon eine Beschlagnahme des Fahrzeugs (z.B. Fluchtfahrzeug beim Banküberfall) erfolgen; ein Fahrverbot für den Straftäter wäre aus meiner Sicht nur eine Ergänzung, die mit denselben Argumenten zu rechtfertigen wäre.Allerdings denkt der Gesetzgeber wohl eher über ein Fahrverbot als Sanktion für Kleinkriminelle nach, wo es mit der vorstehenden Argumentation schon dünn wird. Hier überwiegen wohl die obenstehend dargelegten Bedenken hinsichtlich einer Gleichbehandlung.Im Ergebnis glaube ich nicht, daß diese Pläne und Überlegungen die Hürde zum Gesetzgebungsverfahren nehmen werden.GrußTripower
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Beitrag von RA-Wilke » Mi 23. Jun 2010, 12:36

Ich kenne zwar den zugrundeliegenden Gesetzesentwurf nicht (wenn es überhaupt schon einen gibt), vermute aber, dass man die Wahl der Sanktion dem Richter überlässt, der dann tatabhängig entscheidet. Das ist ja nichts neues, bei vielen "kleineren" Straftaten kann der Richter bereits jetzt zwischen Geld- und Freiheitsstrafe wählen, als weitere Alternative käme dann künftig noch das Fahrverbot hinzu. Da muß man einfach mal auf das Augenmaß der Richter vertrauen.Den allg. Gleichheitsgrundsatz sehe ich dadurch nicht verletzt, sonst müsste man - wie Tripower schon schreibt - ja auch Geldstrafen mit der Begründung ablehnen, dass ihr Sanktionscharakter alle Mittellosen nicht erreicht.Noch charmanter fände ich es übrigens, wenn man einem Verurteilten 16jährigen ankündigen dürfte, dass er seinen Führerschein erst mit 20 oder 22 machen könnte - das hätte Wirkung!

er ka
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Beitrag von er ka » Mi 23. Jun 2010, 13:39

Original erstellt von RA-Wilke am/um 23.06.10 12:36:22Den allg. Gleichheitsgrundsatz sehe ich dadurch nicht verletzt, sonst müsste man - wie Tripower schon schreibt - ja auch Geldstrafen mit der Begründung ablehnen, dass ihr Sanktionscharakter alle Mittellosen nicht erreicht.Hallo Frank,ich sehe den Gleichheitsgrundsatz sehr wohl verletzt, nach unten wie auch nach oben, den Mittellosen interessiert es nicht ob, wann und wie er eine Geldstrafe begleichen soll, den Wohlhabenenden bei gleicher Hoehe (da liegt eines der Probleme) ebenso wenig, fuer diese Menschen sind das nicht einmal Peanuts. In Schweden und der Schweiz geschieht das in Abhaengigkeit des Einkommens wird dadurch zwar nicht gerecht aber ein klein wenig gerechter, oder? Beachte bitte, ich schreibe von Geldstrafe und nicht Geldbusse.Und Gerrit, leicht konstruierter Fall:angenommen dieses Gesetz bestuende schon, heute Abend gehen zwei Freunde in die Dorfkneipe um sich anzusehen wie Deutschland bei der WM verliert, bekommen sich in die Haare und pruegeln sich. Der Wirt ruft die Polizei, diese nimmt die Geschichte zu Protokoll, geht automatisch zum Staatsanwalt (wegen Koerperverletzung, Weitermeldungspflicht). Morgen sind die beiden wieder gute Freunde von wegen Schwamm drueber, aber nach ein paar Wochen gibt es Post von der Staatsanwaltschaft, irgendwann einen Beschluss und beide (weil der Verursacher nicht feststellbar ist und sie verurteilt werden) duerfen von nun an zu Fuss gehen?Konstruiert oder moegliches Szenario? Zusammenhang oder nicht? Gerechtfertigt oder nicht?Naja, wenigstens ein weiteres Klientel fuer Anwaelte, Arbeitsbeschaffung fuer selbige oder nicht? Hier wird man uebrigens seinen Fuehrerschein schnell los auch ohne Straftat, Artikel 5, man muss nur beschuldigt sein sich oder andere gefaehrdet zu haben im Strassenverkehr. Aber trotzdem lachen die sich hier krumm bei den deutschen Ideen.In diesem Sinne...Ich fahre(macht Spass)freundlich gruessender ka

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Fahrverbot als Strafe

Beitrag von StevieP2 » Mi 23. Jun 2010, 16:33

Zitat:Original erstellt von er ka am/um 23.06.10 11:31:24Naja, jedes Volk bekommt die Volksvertreter die es gewaehlt hat....oder auch nicht......Na, unsere holländischen Freunde haben ja auch bei Ihrer letzter Wahl gerade wieder Ihr offenes Wesen dokumentiert...

RA-Wilke

Fahrverbot als Strafe

Beitrag von RA-Wilke » Mi 23. Jun 2010, 17:05

@er kaBei Geldstrafen (im Gegensatz zu Geldbußen) werden die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse ja auch bereits berücksichtigt, denn Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt (30 Tage gleich ein Monatslohn), entsprechen also grob gesagt dem Nettoverdienst pro Tag und fallen daher bei jedem Verurteilten anders aus. Bei höheren Geldbußen sollte man das genauso machen.

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Fahrverbot als Strafe

Beitrag von BUMI45 » Mi 23. Jun 2010, 21:09

Moin, kommt immer wieder gut: Stockhiebe auf irgendwelche Körperteile. Bevorteilt sind dann nur Masochisten, der Prozentsatz dürfte gering sein.Wen kümmert ein Fahrverbot: Ich hatte mal einen Termin mit einem Unternehmer, holte ihn zu Hause ab, brachte ihn zu einer einige km entfernten Garage und von dort aus fuhren wir in 2 Autos zur Baustelle. Er musste nur einige Monate ganz vorschriftsmäßig fahren ,-wobei das schon verdächtig ist.Gruß, Burgfried

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Beitrag von Tripower » Mi 23. Jun 2010, 21:45

@er ka: Bei Deinem Beispielsfall würde es sich um einfache Körperverletzung handeln - und die noch "wechselseitig" begangen. Solche Taten sind sog. "Antragsdelikte" und werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt - der auch den Strafantrag wieder zurückziehen kann (im Gegensatz zu "Offizialdelikten", sie von amtswegen verfolgt werden müssen).In Deinem Fall würde also nichts weiter passieren, wenn sich die Kontrahenten wieder vertragen und von weiterer Strafverfolgung absehen.Du siehst also, soooo realitätsfern ist die deutsche Gsetzgebung und Rechtsprechung nicht!GrußTripower
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