GEZ-Gebühr für PC

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PeterHerzog
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von PeterHerzog » Fr 27. Mär 2009, 09:40

Lest mal hier:Oberverwaltungsgericht-besta...eruflich-genutzten-PCDas ist ja traurig. Eine Gelddruckerlaubnis für jede Sendeanstalt in D.

hugo
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von hugo » Fr 27. Mär 2009, 14:33

Aber die Geschäftsidee der GEZ ist gut.Man stelle eine Leistung bereit, egal ob genutzt oder nicht, es muß GEZahlt werden.Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.Darf das jeder?Ich würde auf meiner Homepage dann Bilder oder was auch immer ins Netz stellen für sagen wir mal 6€ pro Haushalt und Monat....Wird zurzeit eigentlich irgendwo ein Duesnberg angeboten? Preis spielt keine Rolle... hugo

oldierolli
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von oldierolli » Fr 27. Mär 2009, 23:09

Hallo, das gilt m.W. aber nur für die RUNDFUNK-Gebühr, aber nicht für die höhere FERNSEH-Gebühr. Gruß. Rolf

TRAX
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von TRAX » Sa 28. Mär 2009, 11:13

Hi Beisammen,wie ist das bei Klapprechnern mit eingebautem TV- Tuner?Generell GEZ?Oder nicht, weil Zweitfernseher?Das Autoradio kostet ja auch nix.(?)GrüsseTom

minerve
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von minerve » So 29. Mär 2009, 09:57

Ist die Verärgerung von Euch nicht etwas übertrieben? Es ist doch -so denke ich- in fast jedem Betrieb ein Radio angemeldet. Und wenn ich das Urteil richtig interpretiere, ist in so einem Fall keine GEZ-Gebühr zu zahlen.Viel schlimmer finde ich eine Entscheidung, die von irgendeinem Amtsgericht vor Jahren mal verkündet wurde, nach der GEZ zu zahlen ist, auch wenn die Fernseher in verpacktem Zustand im Regal stehen (z.B. Aldi) Ich weiß aber nicht, ob es hierzu eine BGH-Entscheidung gibt.
Beste Grüße aus der Wesermarsch

Old Cadillac
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von Old Cadillac » So 29. Mär 2009, 12:27

Wollte die GEZ nicht ursprünglich sogar mal für einen PC nicht nur die Rundfunkgebühr sondern die TV Gebühr erheben ? Oder ist mit Rundfunk auch TV gemeint ?Ich hoffe mich zumindest mal dreiteilen zu können damit ich alle Geräte voll nutzen kann wofür ich bezahle und zeitweise alleine nutze : In der Firma, zu Hause und im Firmenwagen.TomBeitrag geändert:29.03.09 12:27:45

oldierolli
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von oldierolli » So 29. Mär 2009, 21:15

Hallo, wenn ein PC auch eine TV-Karte enthält, ist es rechtlich ein TV-Gerät. Die Gestaltung eines solchen ist egal. Es ist allerdings zu prüfen, wenn man bereits zu Hause RF/TV-Geräte angemeldet hat, ob ein NICHT STATIONÄRER PC, also Laptop, wie ein Empfangsgerät zu behandeln ist, das bei "gelegentlicher Mitnahme" an den Arbeitsplatz (so steht es in den Bedingungen) dann gebührenfrei ist. "Geschäftlich genutzte" Empfangsgeräte sind IMMER SEPARAT gebührenpflichtig. Gruß. RolfBeitrag geändert:29.03.09 21:15:37

mkiii
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von mkiii » Mo 30. Mär 2009, 07:00

Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 29.03.09 21:15:18........wie ein Empfangsgerät zu behandeln ist, das bei "gelegentlicher Mitnahme" an den Arbeitsplatz (so steht es in den Bedingungen) dann gebührenfrei ist. ...laut GEZ:Ich habe ein Rundfunkgerät an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Rundfunkgerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?Ja. Für Ihr Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.Mein Arbeitgeber stellt mir ein Rundfunkgerät am Arbeitsplatz zur Verfügung. Wer muss dieses Gerät anmelden?Stellt das Unternehmen Ihnen ein Rundfunkgerät zur Verfügung, so ist das Unternehmen für das Gerät anmelde- und gebührenpflichtig. Und wo sind deine Bedingungen her??GrußNorbertBeitrag geändert:30.03.09 07:02:44
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€

hugo
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von hugo » Mo 30. Mär 2009, 08:15

Zitat:Original erstellt von minerve am/um 29.03.09 09:57:30Viel schlimmer finde ich eine Entscheidung, die von irgendeinem Amtsgericht vor Jahren mal verkündet wurde, nach der GEZ zu zahlen ist, auch wenn die Fernseher in verpacktem Zustand im Regal stehen (z.B. Aldi) Ich weiß aber nicht, ob es hierzu eine BGH-Entscheidung gibt.Es reicht wenn im Haushalt einer TV Empfangsgerät steht.Das ist ein Videorecorder mit Tuner, ein DVB-T oder DVB-S Receiver. Ein Fernseher ist nicht nötig um GEZ zu bezahlen...

Rene E
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GEZ-Gebühr für PC

Beitrag von Rene E » Mo 30. Mär 2009, 08:40

Nur "Dumme" zahlen. Abmelden und alle Schreiben der GEZ, so böse sie auch formuliert sein mögen, ignorieren. GEZ-Stasi Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen und auch sonst keine Angaben machen. Solange es keinen Datenabgleich mit den Internetprovidern gibt, können die einem nichts.http://www.gez-abschaffen.de/http://www ... tmlBeitrag geändert:30.03.09 08:40:48Beitrag geändert:30.03.09 08:53:52

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