Mitmieter meiner Werkstatt

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wokri
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Mitmieter meiner Werkstatt

Beitrag von wokri » Di 6. Mai 2008, 09:39

Hallo Rechtswissende,mein Mitmieter der von mir gemieteten Werkstatt rummst mir seit geraumer Zeit seine Autos vor die Tür - ein BMW Cabrio, TÜV und fahrbereit und eine abgebrochene Restauration einer Ponton-Karosse. Diese beiden "schönen" Exemplare füllen mit ihrer Unansehnlichkeit ca. die Hälfte der Werkstatt aus und behindern mich somit leidlich.Die Hälfte der Mietzahlungen an meinen Vermieter kamen von meinem Mitnutzer die letzte Zeit nur nach ausdrücklicher Aufforderung, der letzte Zeitraum seit Januar d.J. gar nicht bzw. heute Morgen erst, nach dem ihm den Rausschmiss angedroht habe.Ich habe eine Zahlungsannahme verweigert, mit der Begründung, dass ich es nun mehr Leid sei ihn ständig an die ausbleibenden Zahlungen zu erinnern und ihm hiermit die Mitnutzung gekündigt habe und ihn aufgefordert habe seine Hinterlassenschaften aus der Werkstatt zu entfernen.Ich gehe davon aus, dass er wieder seine Dickfälligkeit an den Tag legen wird und der mündlichen Räumungsaufforderung nicht nachkommen wird.Ich beabsichtige, ihm seinen BMW vor die Tür zu stellen und ihm die Schlüssel für den Wagen in die Hand zudrücken. Alternativ könnte ich ihm lediglich die Schlüssel in die Hand drücken und den BMW abgeschlossen vor die Halle stellen - Anmerkung: der Wagen ist nicht ganz dicht und würde bei Regen kurz über lang absaufen.Auf eure Meinungen wartendWolfgang

Bilbrud
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Mitmieter meiner Werkstatt

Beitrag von Bilbrud » Di 6. Mai 2008, 09:42

Hallo W.Schriflicher Vertrag? kündigungsfristen? ....Mehr Info bitte Wolfgang. kenn mich nur als ehemals betroffener Vermieter von Wohnungen aus(übelst).

daggi5
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Beitrag von daggi5 » Di 6. Mai 2008, 10:08

Hallo Wolfgang,"Rechtswissende" gibts ja einige hier im Forum, die sich sicherlich noch melden werden.Wenn es schon so weit gekommen ist wie bei Euch, bringt ein weiteres Zusammenwohnen/schrauben wohl nichts mehr, insofern besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.Falls nur ein mündlicher Mietvertrag (Zeugen!) gemacht wurde, gelten die gestezlichen Kündigungsfristen, ich meine einen Monat.Vorsichtshalber würde ich ihm nochmals schriftlich die Kündigung zusenden oder alternativ Zeugen beibringen, welche beim Kündigungsgespräch mit dabei waren.Vor Ablauf der Kündigungsfrist würde ich seine Karren nicht rausstellen. Auch nachher wäre ich damit vorsichtig, wenn Du nämlich weisst, dass sie durch Regen beschädigt werden können, könnte er eventuell Schadenersatz von Dir verlangen.Also entweder dann draußen abdecken oder auf seine Kosten abschleppen und kostenpflichtig verwahren lassen.Diese Kosten müßtest Du natürlich erstmal vorstrecken, und ob Du die wiederbekommst ist eine andere Frage.Kann mir aber nicht vorstelen, dass es jemand soweit kommen lassen könnte.Am Allerbesten wäre natürlich ein klärendes Gespräch.Möchte an dieser Stelle aber auch mal erwähnen, dass man mit seinen Hallenmitmietern auch Glück haben kann. Meine Schrauberkollegen, gefunden hier im Forum, sind seit drei Jahren in jeder Hinsicht allererste Sahne, nur leider rauchen sie immer und fressen mir meine Keks weg, aber sonst gibts nichts zu meckern GrüßeGerd

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wokri
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Beitrag von wokri » Di 6. Mai 2008, 10:44

Zitat:Original erstellt von Bilbrud am/um 06.05.08 09:42:51Hallo W.Schriflicher Vertrag? kündigungsfristen? ....Mehr Info bitte Wolfgang.kenn mich nur als ehemals betroffener Vermieter von Wohnungen aus(übelst).Hallo Bilbrud, einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, somit werden sich die Kündigungsfristen an den gesetzlichen Rahmen orientieren, vermute ich. Was den BMW betrifft, sehe ich keine Hindernisse das Auto in den öffentlichen Raum zu stellen. Bei der Benz-Karosserie sieht das naturgemäß schon anders aus, hier könnte ich mich sogar dazu bereit erklären, dass die Karosse unter die Decke gehängt wird und mir somit nicht mehr vor den Füßen steht. Das wäre für mich lediglich ein Kompromiss.Wolfgang

Josef Eckert
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Beitrag von Josef Eckert » Di 6. Mai 2008, 11:19

Hallo Wolfgang,ist denn überhaupt ein Mietvertrag (mündlich) zustande gekommen (Zeugen)? Wurde denn über die Anmietung gesprochen oder nur vorübergehende Einstellung? Hast Du das Abstellen seiner Fahrzeuge gegen ein Entgelt nur geduldet? Wie lange ist er schon mit seinen Fahrzeugen in deiner Garage? Hast Du für die Gesamtgarage einen schriftlichen Vertrag? Sollte nur eine Duldung vorliegen, kannst Du Deine Duldung fristlos aufheben und dem Kollegen eine angemessene Frist setzen, in der er seine Fahrzeuge entfernen muß.Wenn er natürlich schon mehrere Jahre die Garage mitnutzt, kann man nur nicht mehr von einer vorübergehenden Einstellung reden.GrußJosef

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wokri
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Beitrag von wokri » Di 6. Mai 2008, 14:36

Hallo Josef,der "Kollege" hat leider schon seine Fahrzeuge seit 4 Jahren mit untergestellt. Der BMW halt nur in der Winterzeit, der Benz schon seit Beginn, wobei die Karosse meistens in der übrigen Halle stand, in dem von mir nicht angemeldeten Teil.Direkte Zeugen gibt es meines Wissens nicht. Der Mietzins wurde die Jahre über stets von meinem Konto abgebucht, ich bin somit m.E. der alleinige Mieter dieses Teilstückes. Auch hierfür gibt es keinen schriftl. Vertrag. Was wäre eine angemessene Frist? Ein Monat, zwei?Mir kam heute während des Unterrichts -woran so Lehrer alles denken - eine andere Variante:Ich kenne meinen Vermieter recht gut, wie wäre es, wenn ich die Werkstatt kündige und mein Vermieter mich dann auffordert den Raum zu räumen, der Vermieter die Halle weitervermietet und ich dann bei dem neuen Mieter als Untermieter unterschlüpfe?Ich denke, dass ich meinen Vermieter dazu überreden kann meinem Ex-Kollegen nicht die dann frei werdende Werkstatt zu vermieten.Wolfgang

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Beitrag von Josef Eckert » Di 6. Mai 2008, 15:27

Hallo Wolfgang,ich denke 6 Wochen ist eine angemessene Frist.Da Du Deinen Vermieter gut kennst, kannst Du ja auch vorbringen, dass er die Untervermietung in dieser Form nicht mehr erlaubt, denn dazu brauchst Du normalerweise seine Einwilligung. Das wäre die einfachste Möglichkeit.Ich würde aber trotzdem einen schriftlichen Vertrag mit Deinem Vermieter machen. Muß ja nicht umfangreich sein.Dort kann er ja auch die Untervermietung ausschließen.Könnt Ihr ggf. später, wenn der Kollege draußen ist, wieder streichen.GrußJosef

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Beitrag von Tripower » Di 6. Mai 2008, 15:36

Zitat:Original erstellt von Josef Eckert am/um 06.05.08 15:27:30ich denke 6 Wochen ist eine angemessene Frist.Da Du Deinen Vermieter gut kennst, kannst Du ja auch vorbringen, dass er die Untervermietung in dieser Form nicht mehr erlaubt, denn dazu brauchst Du normalerweise seine Einwilligung. Das wäre die einfachste Möglichkeit.Ich würde aber trotzdem einen schriftlichen Vertrag mit Deinem Vermieter machen. Muß ja nicht umfangreich sein.Dort kann er ja auch die Untervermietung ausschließen.Könnt Ihr ggf. später, wenn der Kollege draußen ist, wieder streichen.Ich empfehle Dir dringend, den qualifizierten Rat eines Juristen einzuholen, bevor Du angesichts der Ratschläge hier Schiffbruch erleidest!GrußTripower
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Beitrag von Robby_Ross » Di 6. Mai 2008, 16:17

So wie ich es verstanden habe handelt es sich um eine grössere Halle, von der Du einen Teil gemietet hast. Ist denn in dem nicht von Dir gemieteten Teil noch Platz? Wenn ja, besteht die Möglichkeit, die nicht mehr geduldeten Teile auf den "freien Platz" zu verlagern mit der Aufforderung an den ehemaligen Partner, sich um einen eigenen Mietvertrag zu kümmern.Offen ist ja wohl auch noch die Herausgabe von Schlüsseln, sowie die Entfernung von Arbeitsgeräten, Altreifen oder sonstiger gelagerter Teile. Häufig ist jedoch meiner Meinung nach der schnellste Erfolg möglich, indem man dem Parasiten im Ausgleich zum sofortigen Verschwinden entweder Zahlungen erlässt oder noch Geld in den Rachen wirft, um Ihn flott loszuwerden. Ist einmal ein Ärger, aber kostet weniger Zeit und Nerven, als juristische Schritte einzuleiten. Und Du hast Deine Halle so zur Verfügung ohne Angst haben zu müsssen, dass irgendwelche Sachen noch wegkommen, oder plötzlich kaputt sind.Schöne Grüße,Robby

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wokri
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Beitrag von wokri » Di 6. Mai 2008, 17:05

Hallo,habe eben bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Diese riet mir, meinen Ex-Schrauber schriftlich dazu auf zu fordern, seine Gurken unverzüglich zu entfernen.Sollte er dem nicht nachkommen, Schadenersatz geltend machen.Aufgrund nicht geleisteter Mietzahlungen ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.Schlüssel zur Halle hat der Gott-sei-Dank nicht.Werde dem Ex-Schrauber mitteilen, dass ich abends oder jemand aus meiner Fam. für ihn bereit steht sein Gelumpe abzuholen.Der gemietet Platz ist Robby-Ross feststellt ein Teil einer größeren Halle, nur leider ist diese mittlerweile bis auf den letzten Platz vermietet, dadurch ist ja erst der ganze trouble entstanden.GrußWolfgangPS: Irgendwie finde ich diese Aktion Scheiße, aber andererseits mag ich auch nicht der Idiot von anderen dickfelligen A....löchern sein. Was mich vor allem ärgert ist diese Dickfelligkeit! Beitrag geändert:06.05.08 17:07:47

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