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Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: Fr 4. Apr 2008, 16:35
von goggo
Große Kinder große Probleme...Ein Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis eine Softgun (Maschinengewehr) welche Möglichkeiten gibt es den Kauf rückgängig zu machen wenn sich der Händler weigert den zurück zu nehmen??Darf der das bzw. kann der sogar noch belangt werden?Gibt es nicht ein generelles Rückgaberecht??Ratloser HelmutBeitrag geändert:04.04.08 16:34:56Beitrag geändert:04.04.08 16:35:11

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: Fr 4. Apr 2008, 17:02
von FrankWo
Das Rückgaberecht ergibt sich bereits aus der Tatsache das ein wahrlich Minderjähriger sie erstanden hat, auch wenn die BPA-Fälschung als handwerklich hochwertig durchgeht sowie der Junge vom optischen Erscheinungsbild und/oder Auftreten keinen zwingenden Verdacht auf Unteralter nahelegt ...,... mit Grüssen von FrankWo.

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: Sa 5. Apr 2008, 18:19
von Pantera-88
mal abgesehen von alter des käufers gibt es kein allgemeines rückgaberecht / widerrufsrecht wenn der artikel im ladengeschäft erstanden wurde.bei käufen die unter die vorschriften des fernabsatzes fallen z.b. online bestellung gibt es 2 wochen bzw. bei ebay einen monat rückgabe bzw. widerrufsrechtgrüße

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: So 6. Apr 2008, 12:10
von mkiii
Nein, wenn die Ware fehlerfrei ist besteht kein Umtauschrecht. Der Händler kann die Ware auf Kulanz zurücknehmen, muss aber nicht. Wenn er sie denn zurücknimmt muss er auch nicht den Kaufpreis erstatten sondern kann auch Gutschriften ausgeben. In USA ist der freiwillige Umtausch von Waren schon soweit das es eine Firma gibt die alles, wirklich alles was dort erworben wurde auch nach Jahren wieder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknimmt.L.L.Bean in den New England Staten, mein LieblingsladenGrußNorbert

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: So 6. Apr 2008, 12:20
von 500cv
Außerdem kann der Händler Klage einreichen gegen den nachträglich ermittelten Ausweisfälscher und dann kann es für den richtig unangenehm werden.Schreib Deinen Schießprügel unter Konsequenzen einer schlechten erziehung ab und geh dir keine wirkliche Misere holen.

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: So 6. Apr 2008, 15:19
von goggo
Zitat:Original erstellt von 500cv am/um 06.04.08 12:20:52Außerdem kann der Händler Klage einreichen gegen den nachträglich ermittelten Ausweisfälscher und dann kann es für den richtig unangenehm werden.Schreib Deinen Schießprügel unter Konsequenzen einer schlechten erziehung ab und geh dir keine wirkliche Misere holen.Der Ausweis war nicht gefälscht es war der Ausweis eines größeren Bruders - der "Benutzer" ist ebenfalls Minderjährig.Beitrag geändert:06.04.08 15:27:19

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: So 6. Apr 2008, 16:26
von Privra
Zitat:Original erstellt von 500cv am/um 06.04.08 12:20:52Außerdem kann der Händler Klage einreichen gegen den nachträglich ermittelten Ausweisfälscher und dann kann es für den richtig unangenehm werden.Schreib Deinen Schießprügel unter Konsequenzen einer schlechten erziehung ab und geh dir keine wirkliche Misere holen.Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit 14 Jahren.Jens

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: So 6. Apr 2008, 16:54
von Brummi
Hallo Helmut,drohe dem Händler damit, daß Du Anzeige bei der Kreispolizeibehörde erstattest (in Bayern Landratsamt), wenn er das Gewehr nicht zurück nimmt. Alle Waffenhändler haben ziemliche Panik, wenn sich die Kreispolizeibehörde einschaltet. Der Händler hat mit absoluter Sicherheit nicht die nötige Sorgfalt walten lassen, die die Polizeibehörden von einem Waffenhändler verlangen.Ich verwette eine Kiste Bier, daß der Händler ganz schnell die Waffe zurück nimmt.Wenn ich persönlich solche Soft-Air-Waffen auch nicht als wirkliche Waffen ansehe: aber sie fallen halt unter das Waffengesetz.Viele GrüßeHarald

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: So 6. Apr 2008, 19:04
von goggo
Er ist ein ganz harter Bursche und hat auf die Drohung angesprochen nur gelacht - ich werde ihm aber trotzdem einheizen .. zuuuufällig haben wir einige Eltern aus der Grundschule die auch im LKA arbeiten ...

Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Verfasst: Mo 7. Apr 2008, 16:28
von GP700
warum drohen? Tu's doch einfach!