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Wie soll man sich hier wohl verhalten. Händlergarantie im T- Online- Shop.
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 14:26
von borgi
Hallo, ich habe eine Kodak- Digitalkamera im Feb.2006 beim T- Online- Shop bestellt. Die wurde mir am 07.02.2007 ausgeliefert.Nun ist die Kamera kaputt und ich habe mich zwecks Reparatur mit Kodak in Verbindung gesetzt.Kodak will für die Reparatur pauschal 141.- Euro habe, da die Herstellergaranie von 1 Jahr vorbei ist. Kodak weist aber darauf hin, dass der Händler laut Gesetz 2 Jahr Garantie gewähren muss.Also habe ich mich mit dem T- Online- Shop telefonisch in Verbindung gesetzt. Hier sagte man mir, ich solle die Kamera mit dem bei der Lieferung befindlichen Rücksendeschein an den T- Online Shop zurück senden.Das habe ich getan.Nun geht das Spielchen los.Ich bekomme vom T- Online- Shop eine Email mit folgendem Wortlaut:„unser Logistikzentrum hat die unten aufgeführte Bestellung soeben verschickt. Ihre Bestellnummer: AUF-C-XXX4711 (eingegangen am 01.06.07)“Da ich nichts bestellt habe, rief ich an und fragte nach, um welche Bestellung es sich den handeln würde.Man sagte mir: Die Camera wurde an mich zurückgesendet. Weiter könne man mir nichts dazu sagen.Also antwortete ich auf die Email und schrieb: Ich habe nichts bestellt. Sondern lediglich meine defekte Kamera, die ich im T-Online- Shop gekauft habe, zwecks Garantie- und Reparatur- Abwicklung, wie von Ihnen gewünscht an Sie zurück geschickt.Wie ich jetzt telefonisch erfahren habe, senden Sie mir wohl die Kamera wieder unrepariert zurück. Ich verlange im Rahmen der Händlergarantie, dass die Kamera unverzüglich repariert wird. Nun kommt folgende Email: vielen Dank für Ihre Anfrage an den T-Online Shop.Die Camera wurde an Sie zurückgesendet da Kodak eine direkt Abwicklungwünscht. Bitte wenden Sie sich direkt an Kodak.Geantwortet habe ich wie folgt:ich hatte mich bereits vorher mit Kodak in Verbindung gesetzt.Die Hersteller- Garantie beträgt 1 Jahr und ist bereits abgelaufen.Kodak möchte für die Reparatur pauschal 141.- Euro haben.Kodak hat mich an den Händler (in diesem Fall T-Online Shop) verwiesen, da dieserlaut Gesetz 2 Jahre Garantie gewähren muss.Also habe ich mich mit dem T- Online- Shop telefonisch in Verbindung gesetzt.Man hat mich gebeten, die Kamera mit den erforderlichen Rücksendepapierenan den T- Online Shop zurück zu senden. Das habe ich getan!Nun senden Sie die Kamera unrepariert zurück, nach dem Motto "geht mich nix an"Das kanns nicht sein!Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass ich die Kamera beim T- Online- Shopgekauft habe und nicht bei Kodak. T- Online Shop steht in der Garantie und nicht Kodak.Weiterhin behalte ich mir vor, die Annahme der Kamera zu verweigern.Nun kommt der Hammer.Letzte Email vom T- Online- Shop:Wir liefern alle Geräte aus unserem Sortiment mit einer Gewährleistung von 24 Monaten aus.Zusätzlich haben Sie die volle Herstellergarantie. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies bedeutet jedoch wenn die Herstellergarantie nur ein Jahr beträgt, muss vom Kunden nachgewiesen werden, damit die Gewährleistung greift, dass der Fehler/Defekt bereits im ersten halben Jahr nach Erhalt aufgetreten ist.Sobald uns dieser Nachweis vorliegt werden wir die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung einleiten.Also,….mir fällt dazu jetzt nichts mehr ein, bis auf eins, dass ich da nichts mehr bestellen werde. Hat jemand einen Rat wie ich mich jetzt verhalten soll?Bin für jeden Tipp dankbar.GrußJoachim
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Verfasst: Di 5. Jun 2007, 14:53
von oldsbastel
Wieso 1 Jahr? Für Neuware B2C gilt 2 Jahre - auch für Kodak!
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Verfasst: Di 5. Jun 2007, 14:58
von Hurvinek
Nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln!
Wie soll man sich hier wohl verhalten. Händlergarantie im T- Online- Shop.
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 22:43
von Willi
Hallo,im Prinzip hat die Telekom Recht: 1 Jahr Garantie vom Hersteller und 2 Jahre Gewährleistung des Verkäufers. Das Gesetz sagt u.a zum Gewährleistungsrecht : Innerhalb der 1sten 6 Monate ( ab Lieferung !!!!!!!! ) muß der Verkäufer den nicht vorhandenen Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes nachweisen. Danach der Käufer, daß zum Zeitpunkt der Lieferung die Ware schon defekt war. Nochmals : Gewährleistung heist , das man dafür gerade steht , daß zum Zeitpunkt des verkaufes alles OK war, nicht daß es eine bestimmte Zeitlang funktioniert. Dafür ist die Garantie da, was eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Hersteller ist und das auch noch zu beliebigen Bedingungen des Garantiegebers. Klar ?Allerdings gelten Garantien und Gewährleistung ab Lieferdatum und nicht ab Bestellung. Und Du schreibst, daß 2/07 geliefert wurde. Also kannst Du die Garantie in Anspruch nehmen . Der Verkäufer hat Dir das Gerät u.a. mit 1 Jahr Herstellergarantie verkauft und die gilt ab Kodak Lieferdatum. Also Telekom nochmals darauf hinweisen bzw. Kodak auf Lieferdatum hinweisen.Gruß Willi
Wie soll man sich hier wohl verhalten. Händlergarantie im T- Online- Shop.
Verfasst: Di 5. Jun 2007, 23:28
von borgi
Zitat:Original erstellt von Willi am/um 05.06.07 22:43:56Allerdings gelten Garantien und Gewährleistung ab Lieferdatum und nicht ab Bestellung. Und Du schreibst, daß 2/07 geliefert wurde. Also kannst Du die Garantie in Anspruch nehmen . Gruß WilliHallo Willi,sorry, das Lieferdatum war natürlich der 07.02.2006. (ein bisschen schneller ist der T- Onliene Shop schon )
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Verfasst: Di 5. Jun 2007, 23:36
von borgi
Hallo nochmal,hab mal in den T- Online- Statuten geforscht.:"Gewährleistung & GarantieWir verkaufen ausschließlich Artikel namhafter Markenhersteller, die mit größter Sorgfalt hergestellt werden. Dennoch lassen sich Fehler nie völlig ausschließen. Wir empfehlen, zunächst das Handbuch noch einmal genau zu studieren. Was anfangs als Fehler scheint, ist oft nur eine Frage der Konfiguration und lässt sich mit Tipps aus den Anweisungen der Hersteller leicht lösen. Sollte es in dennoch einmal zu einem Defekt kommen, stehen wir Ihnen bei der Bearbeitung selbstverständlich zur Seite. Die Abwicklung erfolgt über den Hersteller. Bitte prüfen Sie zunächst anhand der dem Produkt beiliegenden Garantieunterlagen, ob im Rahmen einer Herstellergarantie ein Vor-Ort-Service/Pick-Up- Service des Herstellers angeboten wird. Eine Abwicklung im Rahmen der Herstellergarantie verkürzt die Bearbeitungszeit zum Teil deutlich. Weitere Informationen zu unseren Herstellern erhalten Sie auf der Hersteller-Übersicht.Unterschied Gewährleistung und GarantieDie Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, sie geht über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die den T-Online Shop alsVerkäufer der Ware trifft, hinaus. Der Hersteller kann längere Fristen, einen Vor-Ort-Austausch oder eine „Tiefstpreisgarantie“ versprechen.Die Dauer der Garantie und deren Umfang bestimmt allein der Hersteller. Üblich sind Laufzeiten zwischen 12 und 36 Monaten. Im Rahmen dieser Garantiezusage übernimmt der Hersteller die Ersatzlieferung oder eine kostenfreie Reparatur. Bitte beachten Sie, dass Herstellergarantien stark variieren und an bestimmte Bedingungen wie eine Registrierung geknüpft sein können. Einzelheiten zu den Garantiebedingungen und -fristen Ihres Gerätes entnehmen Sie bitte den Garantieunterlagen, die Ihrer Lieferung beiliegen (Verlinkung auf Hersteller?). Dort finden Sie auch Informationen zu eventuell angebotenen Vor-Ort- oder Abhol-Services, wie sie z.B. alle Monitorhersteller anbieten.Unabhängig von der freiwilligen Garantie des Herstellers gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Sie besteht unabhängig und neben der Herstellergarantie und trifft den Verkäufer der Ware., Die Gewährleistungspflicht gilt gegenüber privaten Endkunden 24 Monate ab Kaufdatum. Für Unternehmer und öffentliche Einrichtungen gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten. Die Gewährleistung gilt für alle Mängel am Artikel, ,die bei Übergabe vorhanden waren, sie werden durch Nachbesserung oder Austausch des Artikels beseitigt. Sollte die Nachbesserung nicht erfolgreich sein, kann der Vertrag auch gewandelt werden, dass heißt, der Kunde kann vom Vertrag zurück treten. Alternativ kann er die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen Daneben bestehen Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen..Der Kunde muss beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Eine Ausnahme gilt beim Verbrauchsgüterkauf, d.h. wenn der Kunde als Endverbraucher die Ware von einem Unternehmen erwirbt. Dann gilt in den ersten sechs Monaten die Vermutung, dass bei einem aufgetretenen Fehler der Fehler bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag."Sieht so aus, als wenn ich die "Arschkarte habe"GrußJoachim
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Verfasst: Mi 6. Jun 2007, 10:55
von 1300VC
..so ist es. Denn die mit großem "Hurra" per 01.01.2002 eingeführte zweijährige Gewährleistungsfrist wurde als großer Segen für den Endverbraucher eingeführt. Wer sich ein bisschen auskennt, weiß, daß dies "Humbug" ist. Denn seitdem haben zahlreiche Firmen dies dazu genutzt, klammheimlich die bis dato gewährte Garantie von 1 Jahr "großzügig" in 2 Jahre Gewährleistung zu wandeln.Merken tun´s die Meisten erst, wenn was defekt ist....Gilt sogar für namhafte Automobilhersteller... Chris.
Wie soll man sich hier wohl verhalten. Händlergarantie im T- Online- Shop.
Verfasst: Mi 6. Jun 2007, 23:34
von Old Cadillac
Hallo Joachim,rein rechtlich : Pech gehabt. Geschäftlich : Eine Sauerrei und passt wohl mal wieder zur Telekom / T-Online. Eigentlich bleibt bei der Gewährleistung alles beim alten, es sei denn ein Verbraucher holt sich tatsächlich einen Sachverständigen der bestätigt, daß der Fehler schon ab Kaufdatum vorhanden war. Das wäre Deine einzige Möglichkeit.Irgendein Versandhaus hat auch mal versucht auf Ihr Recht zu pochen welches denen ja auch zusteht. Die betroffenen Kunden liefen sturm und man hat auf Kulanz repariert.Das machen ja sogar die Möbelhersteller bei mir obwohl die Gewährleistung schon längst abgelaufen ist oder schon die Umkehrung erfahren haben.Aber T-Online ist auf Kunden ja nicht so angewiesen... Wird mir zunehmend unsympatisch der Laden. Auch diese komischen Drückerkolonnen da, Werbung per Telefon... ne, ne, ne...Tom