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Klage vom Landesgericht erhalten und Stellungnahme gefordert

Verfasst: Do 31. Mai 2007, 13:37
von Willi
Hallo,ich habe in einer geschäftlichen Sache eine Klage vom Landgericht erhalten ( hat nichts mit Oldtimer zu tun und der Fall selber ist unwichtig), und das Landgericht will von mir eine Stellungsnahme dazu. Laut Telefonat mit dem Gericht brauche ich erst mal kein Anwalt, da der Kläger Prozesshilfe beantragt hat.Nun stehe ich unter zeitlichem Druck , da das Gericht innerhalb 14 Tage meine Stellungsnahme will. Natürlich habe ich keinen Anwalt zur Hand, obwohl ich schon seit über 20 Jahren selbständig bin.Frage : Kann ich meine Stellungsnahme ohne Anwalt zu der geforderten Klage schreiben ohne im Nachhinein Nachteile zu haben ? Warum die Frage ? Für mich ist die Klage "mutwillig " . ( Ob dies so ist darf ich ja nicht entscheiden, sondern das Gericht ) . Die Lebenserfahrung zeigt aber, das Recht haben noch lange nicht automatisch Recht bekommen bedeutet. Wenn der Klage aber statt gegeben wird , dann will ich (und muß ich wohl auch) mich mit der Sache erst richtig beschäftigen. Zudem scheue ich die Kosten für einen Anwalt im Vorfeld, bzw. was kostet denn so etwas (hallo Gerrit ) , und woher weiß man ob einer gut oder schlecht ist ? Klage ist wegen geforderten Ansprüchen aus einem Dienstvertrag.Gruß Willi

Klage vom Landesgericht erhalten und Stellungnahme gefordert

Verfasst: Do 31. Mai 2007, 13:48
von Tripower
Vor dem Landgericht besteht "Anwaltszwang", d.h., jede Partei muß zwingend anwaltlich vertreten sein. Das hat auch nichts mit der PKH (Prozesskostenhilfe) des Klägers zu tun.Ein eigenes Schreiben an das Gericht oder Dein persönlicher Auftritt dort (ohne Anwalt) ist rechtlich unbeachtlich und wird so bewertet, als gäbe es ihn gar nicht. Du wirst also an der Mandatierung eines Anwalts nicht vorbeikommen. Es sei denn, Du machst gar nichts und lässt ein sog. "Versäumnisurteil" gegen Dich ergehen (dann hast Du verloren).Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Die kannst Du ganz gut mit diesem Rechner ermitteln:http://www.foris.de/thema/00...esskoste ... ußTripower

Klage vom Landesgericht erhalten und Stellungnahme gefordert

Verfasst: Do 31. Mai 2007, 15:15
von Willi
Hallo Gerrit,Danke für die schnelle Auskunft und den informativen Link.Das ganze ist aber für mich als Beklagter recht bescheiden, daß nach Höhe der Summe die Anwalts und Gerichtskosten fällig werden. Da liegt es ja nun nahe, daß ein Anwalt gute Ideen hat und lieber mehr einklagt als gewünscht.Und es liegt eigentlich auch nahe, daß ein Anwalt lieber klagt anstatt versucht , die Klage ( der Antrag dazu)im Vorfeld abzuwenden. Oder sehe ich da was falsch ( Nichts gegen Dein Berufsstand. Es wäre mir sehr recht, wenn Du mir sagen kannst, daß ein Anwalt gar nicht auf eine Verhandlung scharf ist ) .Gruß WilliPS: Habe soeben nochmals mit dem Landgericht telefoniert.Ich brauche zur Stellungnahme ausdrücklich kein Anwalt, da der Kläger einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat und es erst mal nur um diesen geht, ob dem Kläger finanzielle Hilfe geleistet wird oder nicht.Bitte offenen Tipp von Dir: Streitwert des Klägers = 6000.--€ . Ursprünglich wollte er (unberechtigterWeise schon vor ca. 1,5 Jahren ) 400.-€ , aber ich behaupte mal, die 6000.--€ Summe ist natürlich viel interessanter. Spricht da ein Anwalt überhaupt mit mir offen und ehrlich ? Wie suche ich mir einen geeigneten Anwalt aus ?Gruß Willi

Klage vom Landesgericht erhalten und Stellungnahme gefordert

Verfasst: Fr 1. Jun 2007, 09:57
von Tripower
Aha - die Klage selbst ist also noch gar nicht zugestellt, sondern erst der PKH-Antrag zur Stellungnahme. Hierfür brauchst Du natürlich (noch) keinen Anwalt.Dahinter steckt, daß der Kläger bei Gericht angegeben und dargelegt hat, über keine ausreichenden finanziellen Mittel zu Verfügen, um den Prozeß zu führen und deshalb staatliche Hilfe ("Prozesskostenhilfe") in Anspruch nehmen will. Der potentielle Prozessgegner muß Gelegenheit bekommen, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Sei es, daß er dem Gericht aufzeigt, daß der Kläger doch finanzielle Mittel hat oder aber, daß der Prozeß mutwillig erscheint, objektiv überflüssig oder ohne Aussicht auf Erfolg ist. Allerdings ist ein solcher Nachweis regelmäßig nicht zu führen.Sobald Dir die Klage mit der Aufforderung, Dich hiergegen zu verteidigen, zugestellt wird, kommst Du an der Anwaltsbestellung nicht mehr vorbei.Natürlich sind für einen RA hohe Streitwerte interessanter als geringe, denn das Gebührenaufkommen ist höher. Auf der anderen Seite ist der RA regelmäßig auch aus wirtschaftlichen Erwägungen an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, denn da liegt die sog. "Einigungsgebühr" bei 1,5, während sie im gwerichtlichen Verfahren nur 1,0 beträgt. Ein einigermaßen seriöser RA wird - auch deshalb - nicht grundlos ein gerichtliches Verfahren favorisieren.Du kannst mich auch gerne mal im Büro anrufen (06192 - 901014), dann können wir mal en detail über die Sache sprechen.Liebe GrüßeTripower

Klage vom Landesgericht erhalten und Stellungnahme gefordert

Verfasst: Fr 1. Jun 2007, 12:06
von Frank the Judge
ts ts ts

Klage vom Landesgericht erhalten und Stellungnahme gefordert

Verfasst: Sa 2. Jun 2007, 01:42
von Willi
Hallo Gerrit,Danke nochmals . Habe heute mit einem Anwalt telefoniert habe am Montag einen Termin mit diesem. Der Anwalt ist ein Freund von einem Bekannten und ich habe mal ein gutes Gefühl. War ein gutes Telefonat.Gruß Willi@Peter,Hallo Peter, Das Antwortformular behauptet, daß ich hier Frank the Judge anworte . Ist aber gar nicht so . Auf ts ts ts gibt es nicht soooo viel zu antworten Gruß Willi