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Frage zur Gewährleistung
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 11:55
von er ka
Hallo erstmal,mein Problem zur Gewährleistung, nicht Garantie.Vor rund 1,5 Jahren habe ich ein Bauteil für eines meiner Fahrzeuge bei einem Händler gekauft, bar bezahlt und gehalten hat es die genannten 1,5 Jahre. Es handelt sich um ein Fahrzeugspezifisches Bauteil, also No-Name Produkte scheiden aus wie auch irgendetwas von anderen Bauteilen anderer Hersteller (FIN musste zur Bestellung verbindlich angeben werden).Nun habe ich dieses Teil vor kurzem, weil total defekt, bei dem Händler reklamiert. Seine Zusage war, nachdem er meinte er hätte mir das qualitativ beste Bauteil verkauft, er wolle es beim Hersteller reklamieren und ich bekäme die Kosten ersetzt. Also habe ich das neue Bauteil auf Rechnung mitgenommen und erwarte nun, wie zugesagt die Verrechnung.Aber Pustekuchen, nun mahnt der Mensch die Rechnung an, von Gewährleistung keine Rede mehr, er will die Einbaurechnung der Werkstatt, unterstellt mir Fehler beim Einbau, meint ich solle mich an den Hersteller wenden und das selbst regeln.Mein Hinweis, er sei für mich als Händler der maßgebliche Ansprechpartner und nicht der Hersteller interessiert ihn nicht. Den Rest des Gespräches schildere ich aus verständlichen Gründen besser nicht. Noch am Rande, es handelt sich um ein Bauteil im Wert von ca. 150 Euro, der auftretende Folgeschaden beim plötzlichen Totalausfall ohne es zu bemerken läge bei ca. 8000 Euro.Von dem Ärger, Pick up Service über 200 Kilometer, usw will ich nicht mal anfangen.Was habe ich mit dem Hersteller am Hut?Wie gehe ich nun weiter vor?Rechnung habe ich nach wie vor nicht bezahlt, mit dem Hinweis seinen Bescheid abzuwarten.Ich fahre(mit ziemlich dickem Hals)freundlich grüssender ka
Frage zur Gewährleistung
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 12:50
von Old Cadillac
Hi er ka,da hilft eigentlich nur ein Gutachten welches Du in Auftrag geben mußt, weiter. Wie Du ja sicher weißt, tritt nach 6 Monaten die Beweißlastumkehr in Kraft. Du bist nun an der Reihe zu beweisen, daß es sich um einen Fertigungsmangel handelt und nicht etwa um einen Einbaufehler. In der Tat hast Du mit dem Hersteller nichts zu tun, daß wäre nur bei einem Garantiefall der Fall die vom Hersteller gegeben wurde.Das der Händler versucht was beim Hersteller zu machen ist ja nett aber wenn der seine Gewährleistung auf 1 Jahr gekürzt hat, was er ja darf, hat der Händler da gar nichts zu erwarten. Vermutlich ist das so, deshalb stellt sich nun der Händler bockig. GrüßeTomBeitrag geändert:13.04.07 12:53:36
Frage zur Gewährleistung
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 14:01
von er ka
Hallo Tom,die Worte des Händlers waren sinngemäß:alles kein Problem, bekommen sie ersetzt, die Nebenkosten ebenfalls, ist bei dem Hersteller selbstverständlich, sowas ist Qualität und darf so nach dieser kurzen Zeit nicht so aussehen, ganz klarer Fertigungsfehler, da hat wer im Werk Mist gebaut.Mit solchen Worten hat er das defekte Bauteil eingeschickt, nachdem er zuvor mit Sachkundigem Blick feststellte: ganz schöner Murks.Bis heute war auch alles völlig in Ordnung, nur als ich ihm erklärte, Rechnung gut und schön, aber ich möchte wissen wie die Gewährleistungsgeschichte ausgeht und ihn auf seine Versprechen ansprach, da war es vorbei, besonders als ich ihm sagte, Rechnung bezahlen, ja gerne, wenn alles andere geklärt ist.Wenn es geklärt ist würde ich die Rechnung ja nicht bezahlen müssen, der Händler bekäme die Gutschrift vom Hersteller und ich eine Gutschrift von ihm, es sei denn er ........(ein Schelm der sowas denkt).Ich fahre(böser Gedanke)freundlich grüssender ka
Frage zur Gewährleistung
Verfasst: Sa 14. Apr 2007, 07:44
von Willi
Hallo Ronald,rein rechtlich gesehen sind das m.W. ( und Du weißst das auch ) 2 total unabhängige Geschichten. Du hast ein Teil mit Gewährleistung (oder auch nicht) , mit dem Du dich jetzt rumstreitest und einige Zeit auf Klärung warten darfst. Anderseits hast Du ein neues Teil geliefert bekommen, daß nun einfach bezahlt werden muß. Ist ja auch klar. Da hat das eine mit dem anderem nichts zu tun. Oder hat der Händler kein Zahlungsziel auf seine Rechnung gesetzt ? Die ist wahrscheinlich rum , und nun geht alles sein normalen Weg ( Mahnung usw.) Villeicht dachte der Händler ursprünglich an eine schnellere Klärung mit dem Hersteller, nun ja, war wohl nichts. Der Händler ist auf jeden Fall in keiner Weise verpflichtet, Dir ein gleiches Teil kostenfrei im vorfeld zu liefern. Lese doch mal Händler´s AGB´s ? Gruß Willi
Frage zur Gewährleistung
Verfasst: So 15. Apr 2007, 19:52
von 1300VC
er ka,kurz zusammengefasst:1. Der Händler ist Dein Ansprechpartner in Punkto Gewährleistung, nicht der Hersteller.2. Du wirst schlechte Karten haben, denn nur innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. In Deinem Fall heißt das, DU mußt nachweisen, daß das von Dir vor 18 Monaten gekaufte Teil BEREITS bei Übernahme/Kauf defekt war oder man nach 18 Monaten annehmen kann, daß es ein Folgeschaden ist, welcher sich bereits bei Übernahme/Kauf angebahnt hat. Dürfte ziemlich schwer sein.3. Da der Händler Dir das neue Teil mitsamt Rechnung ausgegeben hat, kann er nun auch auf die Bezahlung pochen. Im Umkehrschluss heißt das aber, das er eh´keine großen Hoffnungen auf Übernahme der Kosten durch den Hersteller hatte. Aber zum Zeitpunkt der Reklamation war der Kunde schnell besänftigt. Ein Fuchs, der dabei schlaues denkt.... Merke: Gewährleistung ist ein Schmarrn, nur die wenigsten wissen das. Und bei der Reform 2002 wurde dies groß als Verbesserung des Verbraucherschutzes verkauft. Blödsinn. Nach 6 Monaten steht man ziemlich dumm da, es sei denn der Hersteller gibt ZSUÄTZLICH, jedoch FREIWILLIG, Garantie. Nur dann, aber gemäß den Bedingungen, hat man meistens mehr Rechte nach 6 Monaten. Denn nur bei Garantie ist der Zeitpunkt der Garantiepflicht nicht automatisch der Übernahmezeitpunkt/Kauf. Sprich: Es kann auch während der Nutzung etwas defekt gehen, trotz einwandfreier Lieferung. Bei Gewährleistung bezieht sich der Anspruch ausschließlich auf den Moment der Warenübernahme oder als Folge davon. Ein riesiger Unterschied, von den wenigsten erkannt.Christian.Beitrag geändert:15.04.07 19:58:42
Frage zur Gewährleistung
Verfasst: So 15. Apr 2007, 21:25
von piksieben
Nur mal so eine unqualifizierte Zwischenfrage: Gilt das mit der Beweislastumkehr nicht nur für gebrauchte Teile in Verbindung mit 1-jähriger Garantie? Tritt bei neuen Teilen nicht automatisch die gesetzliche 2-Jahre-Garantie-Regelung ein? Dann wäre mit dem Austauschangebot des Händlers nämlich der Kuchen gegessen und nichts mehr für das neue Teil zu zahlen...Ich würde das mal irgendwo nachfragen...GrußTanja
Frage zur Gewährleistung
Verfasst: So 15. Apr 2007, 23:50
von Old Cadillac
Hallo Tanja,man muß zwischen Garantie ( freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ) und der gesetzlichen Gewährleistung ( bis max. 2 Jahre ) unterscheiden.Bei der Garantie gibt es keine Beweislastumkehr.Bei der Gewährleistung tritt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten in Kraft. Egal ob die Ware neu oder gebraucht ist, die Gewährleistung gekürzt worden ist ( bis auf min. 1 Jahr bzw. zwischen Händlern und Gewerbetreibenden und gebrauchten Waren ganz ausgeschlossen wird ).GrüßeTom