Bearbeitungsgebühr für eine Rechnung ?

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Old Cadillac
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Bearbeitungsgebühr für eine Rechnung ?

Beitrag von Old Cadillac » Fr 6. Feb 2004, 11:43

Hallo Leute,danke für die zahlreichen Antworten. Mal sehen was er draus macht.@Oldsbastel : Ne, ist schon richtig. Ab diesem Jahr müssen die Rechnungen eine fortlaufende Nummer aufweisen. Kann man auch irgendwo im Netz nachlesen.Viele GrüßeTom

mkiii
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Beitrag von mkiii » Fr 6. Feb 2004, 11:48

Eine Rechnung muss nur ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer ausstellen, nicht an Privatperson.Aber eine Quittung über die erbrachten leistungen und den gezahlten Betrag muss er ausstellen!http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20001219/p14.htmlNorbert
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Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Fr 6. Feb 2004, 12:00

Hi Norbert,kann ich aber so nicht finden, daß er nicht verpflichtet ist auch an einen Privatman eine Rechnung zu erstellen. Es leuchtet aber ein, daß er eine Quittung ausstellen muß. Steht das auch irgendwo ?Die Handwerkskammer sagt übrigens, daß man für das Ausstellen einer Rechnung keine Gebühr verlangen darf.Viele GrüßeTom

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Beitrag von mkiii » Fr 6. Feb 2004, 12:09

Hi Tom, ich versteh das so das er nur verpflichtet ist an einen anderen Unternehmer eine Rechnung auszustellen, an eine Privatperson dann nicht?Obwohl man bekommt doch eigentlich immer eine Rechnung, es sei denn er kassiert gleich und stellt eine Quittung aus!!Ich würde mal bei der örtlichen Verbraucherberatung nachfragen die müssten das ja wissen.Gruß Norbert
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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Fr 6. Feb 2004, 12:52

@cadillac:WEnn ich das richtig verstanden habe, dann bist du doch auch selbstständig. Dann gibt es doch zwei kompetente Ansprechpartner, bevor hier lange rumgerätselt wird:- Dein Steuerberater- Das Finanzamt

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Beitrag von oldsbastel » Fr 6. Feb 2004, 15:22

@ cadillac:Das Finanzamt ist zur Auskunft verpflichtet und zwar zu deinen Gunsten (im Zweifelsfall)Gewerbetreibender (oder richtig Freiberufler) bin ich auch. Bei uns gibt es die Rechnungen gebührenfrei, aber dafür schnell und pünklich - genau wie die Mahnungen! [Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 06. Februar 2004 editiert.]

KW
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Beitrag von KW » Sa 7. Feb 2004, 21:49

selbstverständlich muss er eine rechnung erstellen.Oder midnestens eine quittung.Sonst hat er ja keinen eingangsbeleg und damit mehr eingenommen, als am ende auf seiner steuererklärung steht.Und das ist steuerhinterziehung.Im übrigen ist eine "gebühr" für eine rechnung, zumindest wenn er e.K. (eingetragener Kaufmann) ist, wahrscheinlich sowieso grober unfug.

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Beitrag von KW » Sa 7. Feb 2004, 21:50

ahja, fast hätt ichs vergessen.Du brauchst ja ohne rechnung ohnehin nix zu bezahlen.Wenn du schon bezahlt hasst, fragst ihn ob das finanzamt von seiner buchhaltung weis.Gibt bei uns übrigens auhc ne anonyme meldestelle Du kannst aber keinen % betrag eines rechnungsbetrages einbehalten, wenn du keine rechnung bekommen hasst.Dann musste schon garnix bezahlen.

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Beitrag von oldsbastel » So 8. Feb 2004, 17:17

Auf solche anomyen Meldungen reagiert normalerweise kein Finanzamt.

hugo
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Bearbeitungsgebühr für eine Rechnung ?

Beitrag von hugo » So 8. Feb 2004, 19:20

Hallo,Der Heizungsbauer muß eine Rechnung oder Quittung mit fortlaufender Nummer erstellen.Die Gebühr für die Rechnungsstellung muß nicht bezahlt werden, sie ist beim Handwerker in den Gemeinkosten enthalten (Stundenlohn, Materialaufschlag).Bei dem Sicherheiteinbehalt von 5% für 2 oder 5 Jahre muß vorher festgelegt werden, ob die Leistungen nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)oder BGB ausgeführt werden.Wenn der Handwerker in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die Ausführungen nach VOB stehen hat, oder VOB nicht vereinbart wurden, gilt automatisch das BGB. Ich würde auf eine Rechnung bestehen, mit den genauen Positionen seiner Leistung (Material, Arbeitszeit, evtl. Fahrtkosten)gruß,hugo[Diese Nachricht wurde von hugo am 08. Februar 2004 editiert.]

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