Bearbeitungsgebühr für eine Rechnung ?

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Old Cadillac
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Bearbeitungsgebühr für eine Rechnung ?

Beitrag von Old Cadillac » Do 5. Feb 2004, 22:04

Hallo Leute,ein Bekanter von mir hatte den Heizungsbauer im Haus und wollte nun gerne eine Rechnung haben. Könne er haben aber das kostet EUR 10,- Bearbeitungsgebühr, die Sekretärin müsse ja auch bezahlt werden.Kann man tatsächlich für eine Rechnung eine Gebühr verlangen ? GrüßeThomas

Eintopf
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Beitrag von Eintopf » Do 5. Feb 2004, 22:14

Eine detaillierte Rechnung, aus der die erbrachte Leistung, das verbrauchte Material, sowie die Adresse und Steuernummer des ausführenden Betriebes hervorgeht, ist sogar Pflicht. Neuerdings müssen die Rechnungen sogar eine laufende Nummer aufweisen. Soweit ich weiß, dürfen dafür keine separaten Gebühren berechnet werden. Das sieht sehr nach einem dreisten Versuch, Steuern zu sparen aus...beste Grüße,Peter
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Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Do 5. Feb 2004, 22:30

Hi Peter,kann man das irgendwo im Internet auch nachlesen ? Keine Gebühr für Rechnung ? Das mit der Nummer, UST ID habe ich auch gehört, habe ja auch ein Unternehmen. Einzelhandel aber ich stelle keine Gebühr in Rechnung. Gibt es doch wohl nicht...GrüßeTom

KW
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Beitrag von KW » Do 5. Feb 2004, 23:04

?Er ist VERPFLICHTET eine Rechnung zu schreiben.(Als angehender Kaufmann weisich das)Wenn ers nicht tut und trotzdem kassiert, ist das im Prinzip Steuerhinterziehung.greetz, KW

Eintopf
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Beitrag von Eintopf » Do 5. Feb 2004, 23:13

Ich nochmal.Im Netz habe ich nichts dazu gefunden. Was mir aber einfällt, wäre mal die IHK anzurufen.Zu IRGENDWAS müssen die doch nütze sein, oder? beste Grüße,Peter
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Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Do 5. Feb 2004, 23:36

Hi KW,ich bin seit 14 Jahren Kaufmann aber ich habe noch nie gehört, daß jemand ne Gebühr für ne Rechnung verlangt.Steht es irgendwo, daß er eine Rechnung schreiben MUß ? @Peter : Ja, wozu ist man da Zwangsmitglied ? Werde ich mal fragen.GrüßeTom

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Beitrag von Old Cadillac » Fr 6. Feb 2004, 01:37

Hi Oldsbastel,Steuerberater ist mal ein bißchen im Urlaub und seine Damen sind da nicht so besonders kompetent. Finanzamt ? Schon wieder eine Behörde... da sind die bestimmt nicht für solche Fragen zuständig... Kenn eich vom Bauamt : Das ist nicht unserer Aufgabenbereich....Ne, hätte ja sein können, daß hier einer sagen kann : Das ist so und so und kann man da aund da nachlesen. Außerdem dachte ich es wäre mal interessant was Gewerbetreibende so alles machen...Ich sag ja : Handwerkskammer sagt eindeutig : Nein, für das erstellen einer Rechnung darf keine Gebühr verlangt werden. Aber der Einwand ob an eine Privatperson überhaupt eine Rechnung geschrieben werden muß oder ein Leistungsnachweiß + Quittung dann reicht ist sicher interessant. GrüßeThomas

ID19
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Beitrag von ID19 » Fr 6. Feb 2004, 08:52

Hi!Kürz ihm doch die Rechnung um 20 Euro: Du musstest ja die Rehnung aus dem Briefkasten holen, aufmachen, lesen, Geld überweisen -kostet schließlich Zeit Beste GrüßeMartin

Willi
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Beitrag von Willi » Fr 6. Feb 2004, 10:15

Ist schon der Hammer.Dreh den Spieß doch einfach um: Ohne Rechnung weißst Du ja nicht, was Du überweisen sollst, hast keine Kontonummer ... , aber viel Zeit .Mahnung kann er Dir nicht schicken, da er ja keine Rechnung erstellt hat.Sollte er so unverschämt sein, Dir eine Position für Rechnungserstellung zu erfassen , würde ich auch Martin´s Lösung vorschlagen. Wobei mir 20€ nicht reichen würden. Dann wird es Zeit unverschämt zu sein und erst mal z.B 300€ für die Prüfung der Rechnung auf Richtigkeit über die IHK einzubehalten, so wie 5 % für evt. Garantiefälle.( 5% sind meines Wissen üblich).Gruß Willi

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Fr 6. Feb 2004, 11:01

@cadillac:Ich habe mal gelernt, dass er eine Rechnung schreiben muss. Außerdem kann er keine ordentliche Buchhaltung ohne Rechnung führen (Keine Buchung ohne Beleg). Im Übrigen musst du erst nach Erhalt der Rechnung bezahlen. Wenn du die Rechnung als Privatmann nicht spätestens 2 Jahre nach Erbringung der Leistung erhalten hast, dann musst du den Deckel nicht mehr bezahlen. Bei Vollkaufleuten beträgt die Frist 30 Jahre.So war es jedenfalls mal ...@ Eintopf:Eine laufende Nummer???? Du meinst bestimmt die Steuernummer, die im Moment freiwillig, aber ab April oder Juni (oder so) zwingend auf der Rechnung stehen muss.Scheiß Dreckfuhler[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 06. Februar 2004 editiert.]

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