Verlust eines Kennzeichens......und nun?
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Schade-ich bin nur A 13...Grüße
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Nachtschwärmer
Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 02.05.09 18:50:26Hallo, da können wir wohl noch Jahre um die Auslegung streiten .....Nein, die Sache ist seit Jahrzehnten klar geregelt und da gibt es nichts auszulegen! Falls Dir mal ein Kfz.-Kennzeichen abhanden kommt, wird es auch Dir ein Mitarbeiter der zuständigen Zulassungsstelle klar machen; wahrscheinlich Angestellte(r), wenn Beamter, dann max. in A 9 (Endstufe mittlerer Dienst), also unter Deiner "Würde". Und wenn es gar nicht anders geht, kannst Du dann ja einen Facharzt hinzuziehen, um darüber hinweg zu kommen....Gute Nacht!Joachim
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Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 02.05.09 23:20:54[quote]Original erstellt von oldierolli am/um 02.05.09 18:50:26Hallo, da können wir wohl noch Jahre um die Auslegung streiten ..... Und wenn es gar nicht anders geht, kannst Du dann ja einen Facharzt hinzuziehen, um darüber hinweg zu kommen....Genau!Grüße
- Th. Dinter
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....gibt es für die Krankheit???? überhaupt einen....???grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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oldierolli
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Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Hallo, was "immer schon so" gemacht wurde, muss noch lange nicht richtig sein und so bleiben. Das haben wir ja gerade im Finanz/Wirtschaftsleben erkennen müssen. Beamte ab A15, MANCHMAL auch darunter, haben nach meiner Erfahrung ein deutlich souveräneres Auftreten/präziseres Argumentationsvermögen, da sie in Verwaltungen MEISTENS Volljuristen sind. Ducken tu ich allerdings auch dort nicht; war wohl zu unpräzise. Gruß. Rolf
Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Zitat:Original created from oldierolli on/at 03.05.09 17:34:13Beamte ab A15, MANCHMAL auch darunter, haben nach meiner Erfahrung ein deutlich souveräneres Auftreten/präziseres Argumentationsvermögen, da sie in Verwaltungen MEISTENS Volljuristen sind.Der Volljurist wird mit A13 eingestellt. Ist er zu Beginn seiner Karriere noch nicht reif genug für ein souveränes Auftreten und präzises Argumentationsvermögen? Lernt man dieses denn nun durch Erfahrung oder durch ein Jurastudium?Mit amüsiertem und verwaltungserfahrenem Gruß,Thomas(ehemaliger "Subsidiaritätsprolet", der mit A11 abgesprungen ist und inzwischen Volljuristen, Volks- und Betriebswirte für sich arbeiten hat/te)
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RA-Wilke
Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Das erinnert mich an den Spruch: "Ich habe nicht studiert aber die Leute, die für mich arbeiten." Ist der nicht von Max Grundig?
- Th. Dinter
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....oder Merkle?? Das Ende ist(geschäftlich) ähnlich....grußthomas
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Frank the Judge
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Dann muß es Borgward gewesen sein.
- oldsbastel
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Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Zitat:Original erstellt von er ka am/um 28.04.09 15:54:22Thomas, ob das in jedem Bundesland gleich abläuft weiss ich nicht, aber kann ich mir bei der einfachen Art der Geld- und Gebühreneinnahme sehr gut vorstellen. IHallo Ronald,meines Wissens ist das Verfahren bundesweit einheitlich. Verlorene Kennzeichen sind gesperrt und "zur Fahndung ausgeschrieben". Ist im Grunde auch nachvollziehbar. Mit verlorenen / gestohlenen Kennzeichen wird ein Haufen Mist gemacht.Ob dich allerdings die Edelstahlschrauben ohne Schraubensicherung weiterbringen .....
