Frage zur vorübergehender Abmeldung

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Nobbi
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Frage zur vorübergehender Abmeldung

Beitrag von Nobbi » So 8. Mai 2005, 14:46

Hallo,zum Abmelden braucht's keine Vollmacht, nur Kfz-Schein (wird einkassiert), - Brief (da wird die Abmeldung eingetragen) und Kennzeichen (werden entstempelt).Beim Anmelden braucht's den Brief, einen Versicherungsnachweis, gültigen HU- und AU-Nachweis, Personalausweis, oder, wenn für eine fremde Person angemeldet wird, deren Ausweis mitsamt einer Vollmacht.@Uwe: der Brief ist kein Eigentumsnachweis! Sein Besitz begründet jedoch eine Eigentumsvermutung, will heissen, wenn Du Dein Eigentum am Wagen anderweitig beweisen kannst (z.B. Kaufvertrag), obwohl Du nicht im Besitz des Briefes bist, ist das Problem lösbar.Grüsse

alpinist
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Frage zur vorübergehender Abmeldung

Beitrag von alpinist » Mo 9. Mai 2005, 01:37

@nobbiHier in Berlin braucht jeder zum Anmelden auch sofort die fällige KFZ-Steuer in bar oder per Karte!!!Sonst geht nix!

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