Frage zur vorübergehender Abmeldung
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hallo,zum Abmelden braucht's keine Vollmacht, nur Kfz-Schein (wird einkassiert), - Brief (da wird die Abmeldung eingetragen) und Kennzeichen (werden entstempelt).Beim Anmelden braucht's den Brief, einen Versicherungsnachweis, gültigen HU- und AU-Nachweis, Personalausweis, oder, wenn für eine fremde Person angemeldet wird, deren Ausweis mitsamt einer Vollmacht.@Uwe: der Brief ist kein Eigentumsnachweis! Sein Besitz begründet jedoch eine Eigentumsvermutung, will heissen, wenn Du Dein Eigentum am Wagen anderweitig beweisen kannst (z.B. Kaufvertrag), obwohl Du nicht im Besitz des Briefes bist, ist das Problem lösbar.Grüsse
			Frage zur vorübergehender Abmeldung
@nobbiHier in Berlin braucht jeder zum Anmelden auch sofort die fällige KFZ-Steuer in bar oder per Karte!!!Sonst geht nix!
			