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Oldtimer-Foren •Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief
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Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 13:37
von goggo
Ich habe einen damals guten Freund ein Goggomobil zum einlagern gegeben .. leider hat der jetzt die Meinung das es seines ist und rückt es nimmer raus.

-Es existiert kein Brief
-Ich habe einen Kaufvertrag vom Vorbesitzer
-Er könnte das inzwischen sogar weiterverkauft haben

Was macht man da jetzt ?

Meines Erachtens ist das was er macht Unterschlagung? Oder sehe ich das falsch?

Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Do 24. Jul 2014, 20:07
von oldsbastel
Ich würde das auch für Unterschlagung halten, aber ob das wirklich so ist? *achselzuck*
Kannst du nachweisen, dass das Auto dir gehört?

Vielleicht kann dir Gerrit ja einen Tipp dazu geben, wobei ich nicht sicher bin, ob er im Moment überhaupt erreichbar oder im Urlaub ist.

Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 08:21
von goggo
Na über Kaufvertrag kann ich das ja zweifelsfrei nachweisen. .. mal sehen , momentan suche ich gerade wo er es versteckt hat .

Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 12:30
von oldierolli
Halo, ein "Brief" besagt lediglich erstmal eine "Eigentumsvermutung". Maßgeblich ist ein Kaufvertrag. Und wenn nur DU einen hast von davor, aber ER keinen mit DIR, sieht er "alt" aus. Wenn das Teil veräußert sein sollte, wäre das wohl Unterschlagung, also schon mal STRAFrecht mit Staatsanwaltschaft etc. An GESTOHLENEN Sachen kann ein Dritter kein Eigentum erwerben, das müsste wohl auch für Unterschlagung gelten. Vorab kannst Du ja schauen, ob der "Freund" mal bei einer Feier war und etwas getrunken hatte. Dann Polizei, Lappen weg! Eigenen Gruß. Rolf

Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Di 29. Jul 2014, 06:43
von mkiii
oldierolli hat geschrieben:...... Vorab kannst Du ja schauen, ob der "Freund" mal bei einer Feier war und etwas getrunken hatte. Dann Polizei, Lappen weg! Eigenen Gruß. Rolf
:?: :?: :?: :?:

Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 09:25
von goggo
was meinst Du mit dem Lappen?? Verstehe de zusammenhang jetzt nicht

Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 14:46
von oldierolli
Hallo, da das doitsche Rechtssystem Verkersvergehen härter bestraft als "Mord", muss man eben seine "Feinde" anschwärzen, wenn sie besoffen gefahren sind. Und dann ist doch in der Regel der Lappen weg, was für die meisten schlimmer ist als 5000€ Strafe oder 3 Monate mit Hoeneß in der Zelle. Erklärenden Gruß. Rolf

Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 15:04
von Sierra
Wieso stellt Ihr Euch denn so an? Rache ist Blutwurst und wenn einer keine Skrupel hat, ein Auto zu unterschlagen, fährt er sicher auch besoffen. Das kostet ihn den Lappen, wenn man zur rechten Zeit die Rennleitung an den rechten Ort führt.

Re: Besitzer durch Kaufvertrag oder Brief

Verfasst: Mo 4. Aug 2014, 09:44
von goggo
Sowas mach ich nicht.. will eigentlich nur das er mein Goggo rausrückt und das werde ich kurz oder lang wohl auch bekommen. :shock: