Vorsicht beim Verschenken von Schrottautos!

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Tripower
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Vorsicht beim Verschenken von Schrottautos!

Beitrag von Tripower » Di 17. Nov 2009, 14:41

Dieses Urteil könnte auch für den ein oder anderen hier im Forum von Interesse sein:OLG CELLE vom 15.10.2009, (Az.:32 SS 113/09)Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 326 I Nr.4 a StGB durch Schenkung eines fahrunfähigen Kfz an Privaten zum Ausschlachten Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeuges an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt den objektivenTatbestand des § 326 I Nr.4a StGB.(Text siehe unten)Aus den Gründen: ...Gemäss § 4 Altfahrzeugeverordnung ist jeder, der sich eines Fahrzeuges entledigen will, verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Dieser Verpflichtung ist die Angeklagte nicht nachgekommen. Es gibt keine Hinweise dafür, dass der unbekannt gebliebene Abnehmer einen solchen Betrieb führte. Durch die Übergabe ihres Fahrzeuges zum Ausschlachten an diesen Abnehmer hat die Angekl. das nicht mehr fahrbereite Altfahrzeug der vorgeschriebenen Abfallentsorgung entzogen und es "sonst beseitigt". Dadurch entstand die konkrete Gefahr eines unkontrollierten Freisetzens der umweltgefährdenden Stoffe, die sich noch in dem Fahrzeug befanden...).____________________________________________________________§326 StGB (Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen) (1) Wer unbefugt Abfälle, die 1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,2. für den Menschen krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind,3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oderb) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert, abläßt oder sonst beseitigt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.____________________________________________________________Also lieber zum symbolischen Preis verkaufen (bzw. ankaufen).GrußTripower
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Sierra
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Beitrag von Sierra » Di 17. Nov 2009, 17:11

Hallo Gerrit, muß die konkrete Gefahr gar nicht konkret bestanden haben und ggf. vor Gericht nachgewiesen werden?Geht die Rechtsprechung davon aus, daß alle anderen als qualifizierte Entsorger nicht imstande sind, das Auto ohne Austritt von gefährlichen Stoffen zu zerlegen? Ist der symbolische Preis wirklich ein Ausweg, da er ja als solcher unschwer erkannt werden kann. Ein Auto für 10.- EUR dürfte kaum noch eins sein.GrußMichael

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Di 17. Nov 2009, 17:44

Ich springe mal vorab ein, solange sich der Kollege Tripower zwischendurch wieder mit der Rechtsberatung im Einzelfall beschäftigt...Ob vom Autowrack eine konkrete Gefahr ausgehen muß oder ob bereits eine abstrakte Gefahr ausreicht, ist umstritten, höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema gibt es meines Wissens noch nicht. Der Gesetzgeber geht aber, wie du schon vermutest, davon aus, daß nur qualifizierte Betriebe zur fachgerechten Entsorgung in der Lage sind.Mit einem symbolischen Verkauf dokumentiert man, daß man das Auto subjektiv nicht als Abfall angesehen hat, mangels Vorsatzes würde damit eine Strafbarkeit ausscheiden. Schon aus diesem Grund sollte man Altfahrzeuge nie zum ausschlachten, sondern immer als Restaurationsobjekt verkaufen oder notfalls kostenlos überlassen.

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Di 17. Nov 2009, 18:13

Wieder was gelernt. Danke.

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mi 18. Nov 2009, 01:38

Hallo, ja genau wie RA-Wilke schreibt: maßgeblich ist, dass man das KFZ als RESTAURATIONS-Objekt und nicht als SCHLACHT-Objekt anbietet; dabei ist es egal, ob der Preis NULL € oder xxx € beträgt. Generell obliegt die Entscheidung ob Schrott oder aufzubewahrendes Restaurationsobjekt beim jeweiligen Besitzer/Eigentümer. Vgl. auch Abfallgesetz; auch Darstellung in AUTO-BILD im Mai 2005 (NICHT Motorwelt...) In meinem früheren Fall hat das LANDESKRIMINALAMT !!!! Berlin bei meinen gelagerten Rohkarossen KEINEN Verstoß gesehen und der Unsinn des "Umwelt"-Amtes wurde binnen 10 Tagen eingestellt. Übrigens ist die Darstellung allgemein gültiger Rechtslagen oder Zitieren von Gesetzen KEINE Rechtsberatung im Einzelfall, siehe auch Beiträge in ZDF WISO, ARD PLUSMINUS, ARD RATGEBER, ADAC Beiträge, Darstellung von Vertragsmustern u.v.a.m. Gruß. RolfBeitrag geändert:18.11.09 00:41:37

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Beitrag von kai.r » Mi 18. Nov 2009, 23:07

Hallo,weil ich das gerade lese, gibt es rechtlich einen Unterschied zwischen einer "kostenlosen Überlassung" und einer Schenkung?In etwa so ähnlich wie beim Besitzer/Eigentümer ?GrüßeKai

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FrankWo
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Vorsicht beim Verschenken von Schrottautos!

Beitrag von FrankWo » Do 19. Nov 2009, 00:00

Ich denke eher, das der anzusetzende Wert in Geld (ggf. Schenkunssteuer abzuführen) der zu übertragenden Sache(n) sowie der Übergabeanlaß (zb Jubiläum) es ausmachen ...,FWo

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Do 19. Nov 2009, 01:43

Hallo, eine Schenkung ist m.W. "auf Dauer", während eine kostenlose Überlassung befristet sein kann. So interpretiere ich das mal. Gruß. Rolf

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Do 19. Nov 2009, 10:18

Wenn eine Eigentumsübertragung gewünscht ist, würde ich auf die Formulierung "kostenlose Überlassung" verzichten, sonst kommt noch jemand auf die Idee, dies als Leihe (§598 BGB) auf unbestimmte Zeit anzusehen.

Nachtschwärmer
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Beitrag von Nachtschwärmer » Fr 20. Nov 2009, 02:20

Hallo, das Gesetz geht davon aus, dass ein altes Auto, welches aufgrund von Mängeln nicht mehr über den TÜV kommt, gleich Abfall ist. Das ist schon mal falsch und der erste Fehler in dieser Betrachtung, denn ein solches Auto kann durchaus noch tausende Euros wert sein, ist also weit davon entfernt, Abfall zu sein. Der zweite Fehler ist, dass weltfremde Richter den ersten Fehler nicht erkennen und darauf aufbauend seltsame Urteile fällen. Das alles ist so nur in diesem seltsamen Land mit seinen seltsamen Politikern und Richtern vorstellbar. Tatsächlich ist es doch so, dass sich niemand Abfall schenken lassen wird. Wenn ich einem ein Auto schenke und der diese Schenkung annimmt, dann hat er was davon, also ist das nie und nimmer Abfall, sondern etwas von Wert! Geht das in Politiker- und Richterhirne? Ich fürchte, Nein!Gruß Joachim

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