Vorsicht beim Verschenken von Schrottautos!
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Das hängt damit zusammen, daß es in unserer Rechtsordnung neben dem objektiven Abfallbegriff auch noch (und völlig zurecht) den subjektiven Abfallbegriff gibt. Danach ist Abfall alles, was für dich aus deibner Sicht keinen wirtschaftlichen Wert besitzt und dessen du dich dauerhaft entledigen willst.Beispiel: Ein alter Wohnzimmerschrank, den du für den Sperrmüll auf den Bürgersteig stellst, Das ist Abfall, auch wenn nächtens ein Trödler kommt, das Ding mitnimmt und weiterverkauft.
- FrankWo
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Es ist Abfall von Müll zu trennen. (Nur) Ersteres ist (erkennbar) wiederverwertbar.Der volksdeutsche Begriff 'Sperrmüll' ist daher(in die) Irre führen(können)d. Zumindest in BaWü gibt man zwar seine Eigentumsrechte am zur Abholung innerhalb der vorgesehenen Abstellfläche zwischengelagerten Nutzgut auf. Diese gehen jedoch übergangszeitlos auf die fristgerecht abholungsberechtigten (und hierzu verpflichteten) Zielperson(en) über. Die beschleunigte Aufnahme durch selbsternannte Zwischenhändler kann als Diebstahl angezeigt werden ..., mit Grüssen von FrankWo
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Hallo, nur in Ergänzung zu den guten vorigen Ausführungen: die Entscheidung, WANN aus meinem Eigentum Abfall wird, treffe ich in erster Linie als Besitzer/Eigentümer gemäß AbfG. Das Abfall-GESETZ ist die höhere Rechtsnorm; erst wenn ein PKW vom Eigentümer zum Abfall "erklärt" wird, tritt die untere Rechtsnorm "Altauto-VERORDNUNG" in Kraft. Es ist also blanker Unsinn, wenn "Ordnungs"-Ämter die Altauto-Verordnung direkt auf einen nur abgemeldeten PKW anwenden wollen. Der Verwaltungsakt der Abmeldung stellt NIEMALS den Übergang vom Kraftfahrzeug zum Abfall dar. Gruß. Rolf
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Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 21.11.09 14:11:52Es ist also blanker Unsinn, wenn "Ordnungs"-Ämter die Altauto-Verordnung direkt auf einen nur abgemeldeten PKW anwenden wollen. Der Verwaltungsakt der Abmeldung stellt NIEMALS den Übergang vom Kraftfahrzeug zum Abfall dar. Gruß. RolfHallo, und genau das tun die Politkomiker mit ihren Vorschriften und die Typen, die diesen Unfug in Ämtern und Gerichten umsetzen: Sie erklären etwas zu Abfall, das keiner ist, bezeichnen aber andererseits richtigen Abfall zu "Wertstoff". Krank, einfach nur krank ist das heutzutage!Gruß Joachim
- FrankWo
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Ergänzend zu Einmeldung #13:So hätte ich es auch verstanden wissen wollen, meine Einlassung gekürzt:'Wenn jemand seine Eigentumsrechte erkennbar aufgibt bzw aufgegeben hat...'---Die Qualität des Umganges mit den vorhandenen Gesetzen und Verordnungen ergibt sich aus der gewollten möglichen Auslegung der Richtlinien.Am Beispiel des "Edel<Schrott>Pkw auf eigenem Grundstück:Leitsatz: 'Eigentum verpflichtet.'Habe ich den (böswilligen) Verdacht, jemand ist mit dem Umgang seines Eigentums überfordert, weil er ihn meines Erachtens nicht wertangemessen nutzt, darf dies gemeldet werden. Nun muß ich bei der Ordnungsbehörde noch auf Gleichgesinnte treffen, welche meine Bedenken teilen ...... mit Grüssen, FWo
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Ich glaube hier wurde ein wichtiger Aspekt vergessen:Ob ein altes Fahrzeug Abfall ist oder nicht, das legst nicht du als Eigentümer fest, sondern die Umweltbehörde. Mir sind in der Vergangenheit mehre solcher Urteile zu Ohren gekommen. Das war ja auch die Brisanz der Altautoverordnung vor ein paar Jahren. Wenn die Umweltbehörde sagt "Restaurierung lohnt sich nicht", dann hast du das Nachsehen!In den genannten Fällen mussten die Betroffenen dann erst durch teure Gutachten nachweisen, dass ihr Auto eben kein Schrott, sondern ein Restaurationsobjekt darstellte, was nicht einmal immer vom Gericht anerkannt wurde!KlausBeitrag geändert:24.11.09 12:24:44Beitrag geändert:24.11.09 12:25:20
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Hallo, IN ERSTER LINIE ICH lege gemäß Abfall-GESETZ § 3 Abs 3 Satz 2 fest, wann ein KFZ Abfall ist. Das GESETZ kommt VOR einer nachrangigen VERORDNUNG, die immer erst durch ein Gesetz ermöglicht wird. Jeder Behörden-Typ begeht UNRECHT, wenn er diese Regel aus den ersten Minuten einer Ausbildung nicht beherrscht. Ich verweise auch auf das HIER schon früher veröffentlichte Urteil des OBER-Landesgerichts Celle von 2005 ??, das ein FALSCHES Urteil der Vorinstanz aufhob. In einem RECHTSstaat haben sich alle insbesondere auch an Eigentumsrechte zu halten. Irgendwelche "Umwelt??"-Amtsmitarbeiter ohne Technik-Ausbildung haben niemals solche gravierenden Entscheidungen zu treffen. In jedem Fall müsste der öffentliche KLÄGER das dann anhand eines Gutachtens BEWEISEN. Der einzige Grund wäre, wenn jemand begonnen hätte, ein nicht aufzubauendes Fahrzeug zum Zwecke von Teileverkäufen zu zerlegen, was dann die Annahme des Begriffes Altauto bestätigen könnte. Unnachgiebigen Gruß. RolfEdit statt Löschung... wegen Jahres-Ergänzung.Beitrag geändert:25.11.09 21:07:27
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Leider wurde hier ein Teil der Geschichte weggelassen warum es überhaupt zur Anklage kam, siehe Oldtimer-Markt:Das Auto wurde ohne irgendeinen Nachweis (Adresse des Beschenkten) verschenkt und dieser hat das Auto dann am Straßenrand entsorgt.Der Beschenkte wurde nich ermittelt und daher ist der letzte Besitzer für die illegale "Beseitigung" am Straßenrand zur Verantwortung gezogen worden.GrußMichael(erinnert mich an die Geschichte das man nicht mit der 07-er zum Tanken fahren durfte, aber das derjenige von Berlin nach Polen gefahren ist zum Tanken und nicht um die Ecke wurde weggelaseen...)
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Hallo, wenn KFZ am Straßenrand "entsorgt" werden, MUSS sogar hart durchgegriffen werden, denn Abfälle aller Art haben da nix zu suchen, und in solchen Fällen kann man wohl stets von Abfall sprechen. Maßgeblich ist, dass niemand den privaten Bereich/private Entscheidungen verletzen darf. Gruß. Rolf
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 17.11.09 16:44:45Der Gesetzgeber geht aber, wie du schon vermutest, davon aus, daß nur qualifizierte Betriebe zur fachgerechten Entsorgung in der Lage sind.Prinzipiell gesehen bekomme ich von dem Gedanken, der dahinter steht, scheußliches Magensausen.Wenn man bei uns über den Platz des örtlichen Schrottis geht, bemerkt man, daß die "wassergebundene Decke" eigentlich eine "mineralöl-und Khlflssigkeitsgebundene Decke" ist. Soll nicht so sein, darf nicht so sein, ist aber so.ein wenig Off-topic: Wenn man den Bogen etwas weiter schlägt, dann müssen (Fach)betriebe bei den Arbeiten wohl auch als kompetenter angesehen werden als wenn eine fach"fremde" Privatperson die gleichen Arbeiten ausführt?Mir ist jetzt noch schlecht, wenn ich die vorige Woche an meinem Auto (von einem KFZ-Meisterbetrieb!!!) ausgeführten Schweißarbeiten sehe. Die schadhaften Stellen wurden nicht entfernt, sondern die mitgelieferten Reparaturbleche einfach großzgig "drübergebraten". Das hätte ich alleine mit Blechknabber und Elektrodenrotze zehnmal besser hinbekommen, vor allen Dingen hätte ich es TÜV-gerecht machen können (Schweißgerät vorrausgesetzt - aber ich habe derzeit keines).