Interessantes Urteil zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden
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OLG ROSTOCK vom 23.10.2009, 5 U 275/08 Keine Erstattung fiktiver Reparaturkosten für Eigentümer eines abge- meldeten Kfz vor allem bei fehlgeschlagenem Verkauf 1.Allein der Umstand, dass der Geschädigte weiter Eigentümer des - abgemeldeten - Unfallfahrzeuges bleibt, ist keine Weiternutzung, die eine Schadensregulierung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten rechtfertigt. 2.Dies gilt insbesondere dann, wenn der Versuch des Geschädigten, das Fahrzeug zu veräussern, wegen fehlender Finanzie- rungsmöglichkeit des Käufers scheitert. Das - wegen eines geschei- terten Verkaufs - blosse "Behalten" eines abgemeldeten Fahrzeuges ist nicht als Weiternutzung zu werten. 3.Auch bei einem sog. "Lieb- haberfahrzeug" ist das Integritätsinteresse jedenfalls dann nicht allein an der Frage zu bemessen, ob es veräussert wurde oder nicht, wenn ein geplanter Verkauf des Fahrzeuges an der Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer scheitert. (Aus den Gründen: ...Glei- chermassen ist auch das - wegen eines gescheiterten Verkaufs - blos- se "Behalten" eines abgemeldeten Fahrzeuges nicht als Weiternutzung zu werten...).
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Ähm.... das muss man wohl ein wenig ergänzen. Es ging wohl um einen Maserati, Wiederbeschaffungswert 45 TEUR, Restwert nach VU 18 TEUR, Rep.kosten 37 TEUR. Das Fahrzeug wurde selbst(streitig. ob fachmännisch) instandgesetzt. Die frage hier war, ob der Klägerin:45 TEUR abzgl. 18 TEUR = 27 TEUR, oder die fiktiven Reparaturkosten von 37 TEUR zustehen. Die reparaturkosten stehen ihr nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung zu, wenn ein Integritätsinteresse (einfach: Weiternutzungswille) vorhanden ist. Lediglich dieses war hier wohl nicht vorhanden, vermutlich da das Fahrzeug abgemeldet wurde und verkauft werden sollte. Der volle Urteilstext ist mir noch nicht zugänglich.Jens
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Zitat:Original erstellt von Privra am/um 05.01.10 10:54:42Der volle Urteilstext ist mir noch nicht zugänglich.den gibt es hier:http://www.judicialis.de/mai...f2bCbcx;cont=text.cgi(ggf. € 3,- investieren.)Tripower
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Hallo, es gilt aber nach BGB der Grundsatz des vollständigen Ersatzes des entstandenen Schadens. Und wenn das verunfallte Fahrzeug erst IRGENDWANN später in Verkehr gebracht wird, ist der Status der Weiternutzung DANN wieder gegeben. Eine Weiternutzung ist auch nicht an den bisherigen Halter gebunden. Auf jeden Fall den Anspruch schriftlich hinsichtlich einer späteren Weiternutzung geltend machen und KEINE Abfindungserklärung unterschreiben. Gruß. RolfBeitrag geändert:05.01.10 17:01:46Beitrag geändert:05.01.10 17:02:15
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Jaaaaa - da ist er wieder, mein Lieblingsjurist! Da hätte mir wirklich was gefehlt, wenn von Dir kein Kommentar gekommen wäre ....Tripower
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Hallo, der Gedanke von Jens/Privra ist schon sehr gut nachzuvollziehen. Ich möchte dazu ergänzen, dass der Verwaltungsakt einer "normalen Zulassung/Abmeldung" keineswegs über den Weiternutzungswillen oder gar Status von Schrott entscheidet. Ein Fz. kann bekanntermaßen auch mit 07 weiter genutzt werden oder mit 04 in regelmäßigen Abständen. Die 07 ist aber (uns hier bekannt) keine ZULASSUNG. Bezüglich der Begriffsbestimmung "Weiternutzung" ist m.E. noch viel zu diskutieren. Gruß. Rolf
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Rolf, fein, Du diskutierst und teilst uns dann in bekannter Manier das Ergebnis mit.Bitte hier:Oberlandesgericht RostockWallstraße 318055 RostockTelefon: (0381) 331-0Telefax: (0381) 4590991eMail: verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.deLeitung:Präsident des OberlandesgerichtsBurkhard ThieleAktenzeichen 5 U 275/08 Chris
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Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 05.01.10 19:20:09Jaaaaa - da ist er wieder, mein Lieblingsjurist! Da hätte mir wirklich was gefehlt, wenn von Dir kein Kommentar gekommen wäre ....TripowerNaja, ein bisschen kann man ihn ja verstehen.Jura ist schon hochinteressant, aber irgendwie bin ich auch glücklich, daß es sich bei mir nur auf ein paar Semester Baurecht beschränkt hat (in welchen die rechtlichen und baubetrieblichen Fälle bei Leistungsänderungen nach BGB und VOB, Teil A und B, allerdings nur sehr periphär vorkamen.) War aber trotzdem ein starkes Fach von mir - zumindest fand ich es spannend und habe alle Klausuren gut überstanden. Ach je, lange ist's her...!
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Zitat:Original erstellt von ford64 am/um 11.01.10 20:05:01Jura ist schon hochinteressant, aber irgendwie bin ich auch glücklich, daß es sich bei mir nur auf ein paar Semester Baurecht beschränkt hat (in welchen die rechtlichen und baubetrieblichen Fälle bei Leistungsänderungen nach BGB und VOB, Teil A und B, allerdings nur sehr periphär vorkamen.) War aber trotzdem ein starkes Fach von mir - zumindest fand ich es spannend und habe alle Klausuren gut überstanden. Ach je, lange ist's her...!Naja, genau da gilt jedoch, "Alle Theorie holt irgentwann die Praxis ein!"Letztendlich dienten die "Semester VOB" sicherlich nur dazu, im "realen Leben" nicht gleich umzufallen, wenn jemand "Buhh" macht. Oder wurden bei dir auch "die Kommentare zur VOB" durchgenommen?Wenn ich mich außerdem zurückerinnere, wer diese Klausuren noch so alles bestanden hat... (brauch nur mal in den Spiegel schauen) Gruß Uwe